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Energiekosten-Stop: FAQ zur 9. Aktion - Gemeinsam sparen

, aktualisiert am

Seit 2013 mischen wir durch den Gemeinschaftseinkauf von Strom und Gas den Energiemarkt auf. Machen Sie mit, sparen Sie Geld.

Die Aktion in Zahlen

  • Erster Gemeinschaftseinkauf: 2013
  • Bisherige Aktionen: 8
  • Anmeldungen seither: 619.700
  • Organisierte Wechselaufträge: 247.100
  • Haushalte, die gewechselt haben: 173.700
  • Ersparnis der Kunden total: über 38 Millionen Euro


FAQ

Wie viel kann ich einsparen?
Das kann von Haushalt zu Haushalt sehr schwanken. Beim letzten Energiekosten-Stop konnten die Teilnehmer durchschnittlich 280 Euro pro Jahr und Haushalt einsparen, wenn sie die Gemeinschaftstarife von Strom und Gas in Anspruch nahmen. Für Haushalte, die ihren Energieanbieter zum ersten Mal gewechselt hatten, betrug die durchschnittliche Ersparnis sogar 390 Euro.

Wie lange kann ich mich anmelden?
Jetzt im Herbst 2020 läuft die 9. Aktion. Sie können sich bis zum 28.10.2020 auf Energiekosten-Stop: weniger zahlen für Strom und Gas anmelden. Diese Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich.

Für welche Energiearten gilt diese Aktion?
Für Gas, Ökostrom und Umweltzeichen-Strom.

Was versteht man unter Ökostrom?
Das ist Strom, der – ganz allgemein – aus erneuerbaren Energiequellen (also nicht aus Kohle, Gas, Erdöl, Kernspaltung) gewonnen wurde.

Was ist Umweltzeichen-Strom?
Beim Umweltzeichen-Strom handelt es sich um eine besonders nachhaltige Energiekategorie. Strom, der das Umweltzeichen trägt, muss nicht nur zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern stammen, sondern die Umweltzeichen-Stromanbieter müssen sich auch verpflichten, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Wie lange gilt ein auf diese Weise ausgehandelter Tarif?
Zu den von uns festgelegten Bedingungen zählt u.a., dass der Anbieter eine Preisgarantie von 18 Monaten gibt.

Wie kann man sich anmelden?
Über ein Onlineformular auf Energiekosten-Stop: weniger zahlen für Strom und Gas. Die Anmeldung ist kostenlos und unverbindlich. An Angaben benötigen wir nur Name, E-Mail-Adresse, Postleitzahl, Nennung des bisherigen Energielieferanten und den ungefähren Jahresverbrauch.

Wie geht’s weiter?
Wir organisieren ein Bestbieterverfahren, an dem alle Energielieferanten, die den von uns festgelegten Qualitätskriterien zugestimmt haben, teilnehmen können. Mitte November werden wir die Gewinner des Bestbieterverfahrens bekannt geben.

Wie erfahre ich, ob sich ein Wechsel für mich wirklich lohnt?
Ab Ende November 2020 erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine E-Mail-Nachricht mit Detailinformationen zu den erreichten Tarifen sowie zur voraussichtlichen persönlichen Ersparnis, die durch einen Wechsel auf die Gemeinschaftstarife erzielt werden kann.

Wie unterscheidet sich diese Aktion von den bisherigen?

Muss ich dann auch wirklich wechseln?
Nein, natürlich nicht. Nachdem Sie das Angebot erhalten haben, haben Sie rund 6 Wochen Zeit, in aller Ruhe zu entscheiden.

Unterscheidet sich diese Aktion von den bisherigen?
Wir versuchen, bei jeder Aktion gezielt neue Zielgruppen anzusprechen. Angesichts der Corona-Pandemie gehen wir davon aus, dass das Einkommen in vielen Haushalten sinkt. Wir möchten daher darauf aufmerksam machen, dass es (für die sonst obligaten Ökostromförderkosten) die Möglichkeit einer Befreiung gibt.

Befreiung, was heißt das?
Für einkommensschwache Haushalte gibt es eine zusätzliche Möglichkeit, zu sparen. Wenn man für den Energieanbieterwechsel die Zählpunktnummer bei der Hand hat, bietet es sich an, gleich auch den Antrag auf Befreiung von den Ökostromförderkosten zu stellen. Anspruchsberechtigt sind unter anderem Personen mit geringem Einkommen (Höchstsatz des Haushalts-Nettoeinkommens ist definiert): Sozialhilfe- (Arbeitslosengeld/Mindestsicherung) und Pensionsbezieher, Studienbeihilfenbezieher und Pflegegeldbezieher. Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500 kWh kann bis zu 90 Euro jährlich sparen.

Wie stellt man den Antrag?
Formulare kann man online von der GIS-Homepage herunterladen und sie liegen bei Gemeindeämtern, den Magistratischen Bezirksämtern und bei Raiffeisenbanken auf. Das ausgefüllte Formular inkl. der benötigten Unterlagen ist an die GIS zu retournieren. Bei Bewilligung wird der Netzbetreiber von der GIS verständigt und berücksichtigt die Befreiung bei der Abrechnung. Nähere Infos dazu finden Sie hier www.gis.at/befreien/oekostrompauschale und hier www.e-control.at/konsumenten/strom/meinerechte/befreiung-von-oekostromkosten.

Wohin kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?
Viele weitere Informationen finden Sie auf der Website Energiekosten-Stop: weniger zahlen für Strom und Gas. Wenn Sie dort Ihre Frage nicht beantwortet finden, können Sie sich via Kontaktformular auf der Website, per E-Mail an energiekosten-stop@vki.at oder über unsere Hotline 0800 810 860 an uns wenden.

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