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Bild: OrangeKing / Shutterstock.com

Fotos nutzen in Sozialen Medien - Kommentar von Redakteur G. Schönfeldinger

Was Sie im Zeitalter der Handyfotografie und der Sozialen Medien beim Umgang mit eigenen und fremden Aufnahmen beachten sollten.

Streng geregelt

Auch wenn es nicht in böser Absicht geschieht, ist das Verwenden fremder Fotos im Internet eine heikle, weil streng geregelte Angelegenheit. Oft genug bot es bereits Anlass für kostspielige Abmahnungen durch Rechtsanwälte oder gar für Gerichtsverfahren. Was das mit Ihren privaten Aufnahmen zu tun hat?

Das verbindende Element ist das Urheberrecht in Kombination mit den vom Urheber eingeräumten (oder eben nicht eingeräumten) Nutzungsrechten. Es sollte Ihnen bewusst sein, dass Fotos grundsätzlich und ganz automatisch rechtlich geschützt sind. Das gilt für professionelle Aufnahmen ebenso wie für private Schnappschüsse mit dem Handy, unabhängig davon, welches Motiv Sie fotografiert haben. Urheber ist immer die Person, die das Foto aufgenommen hat. Dies führt zu der etwas absurden Situation, dass ein Fremder, den Sie darum gebeten haben, mit Ihrem eigenen Smartphone ein Foto von Ihnen und Ihrer Familie zu machen, die Urheberschaft innehat.

In einem solchen Fall kann man freilich davon ausgehen, dass er nicht darauf bestehen wird, als Urheber genannt zu werden; und Ihnen zugleich stillschweigend die Nutzungsrechte für das Foto einräumt (etwa im Rahmen einer Creative-Commons-Lizenz). Nur der Urheber hat jedenfalls das Recht, darüber zu bestimmen, ob und für welche Zwecke seine Fotos von Dritten verwendet werden dürfen, egal ob in Papier- oder in elektronischer Form.

 


Gernot Schönfeldinger (Bild: Alice Thörisch/VKI)
Gernot Schönfeldinger l Redakteur l gschoenfeldinger@konsument.at

Soziale Medien und ihr Haken

Soziale Medien ...

Wenn Sie Ihre Fotos auf Facebook, Instagram & Co hochladen, bedeutet dies, dass Sie damit der Verwendung durch die Sozialen Medien zustimmen. Diese Zustimmung erteilen Sie, wenn Sie bei der Einrichtung Ihres Benutzerkontos den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Sozialen Mediums zustimmen. Üblicherweise erteilen Sie hier auch die Erlaubnis, dass Ihre Fotos von anderen Privatpersonen „geteilt“ werden dürfen.

Wichtig! Es handelt sich dabei ausschließlich um das Teilen der vom Urheber selbst bereits veröffentlichten Bilder – ein Vorgang, der typisch ist für diese Plattformen. Strikt untersagt ist das Kopieren und öffentlich sichtbare Verwenden von Bildern in einem anderen Zusammenhang, und zwar auch dann, wenn man die Quelle angibt. In diesem Fall schützt auch Ehrlichkeit nicht vor Strafe. Die einzigen Ausnahmen: Sie haben vorab die Zustimmung des Urhebers für die Veröffentlichung eingeholt, oder der Urheber hat das Bild unter gewissen Auflagen zur Nutzung freigegeben. Immer erlaubt ist hingegen das Anfertigen von Kopien für rein private Zwecke, ohne irgendeine Form der Weitergabe an Dritte.

... und ihr Haken

Der eigentliche Haken, wenn man sich mit den Sozialen Medien einlässt, ist die Rechteübertragung an die Plattformen selbst, also das Erteilen einer sehr weit reichenden Nutzungslizenz. Die Anbieter holen sich im Zuge der Registrierung unter anderem die Zustimmung, die von den Nutzern geposteten Fotos kostenlos für ihre eigene Werbung einsetzen und auch modifizieren zu dürfen. Die Weitergabe bzw. der Weiterverkauf der Fotos an Dritte, also an Unternehmen außerhalb des Sozialen Mediums, ist in diesem Zusammenhang allerdings nicht zulässig und bedarf einer gesonderten Zustimmung.

Man verliert des Weiteren insofern die Kontrolle über seine Fotos, als sich eine Löschung des eigenen Benutzerkontos nur auf die nicht geteilten Bilder erstreckt. Was von anderen Nutzern geteilt wurde, bleibt trotz Löschung des eigenen Kontos auf Dauer online sichtbar – außer man wendet sich an jeden einzelnen dieser Nutzer und bittet ihn um gezielte Löschung der betreffenden Fotos auf seinem persönlichen Konto.

Creative Commons

Creative Commons

Die Bezeichnung Creative Commons (CC) bedeutet übersetzt in etwa: schöpferisches Gemeingut. Oft ist auch von Creative-Commons- oder CC-Lizenzen die Rede. Fotos (oder auch Musikwerke) werden von den Urhebern unter bestimmten Bedingungen zur (oft sogar kostenlosen) Nutzung freigegeben, ohne dass man sie als Nutzer eigens um Erlaubnis fragen muss. Die jeweiligen Nutzungsbedingungen müssen aber auf jeden Fall eingehalten werden. Hinter Creative Commons steht eine Organisation, welche die verschiedenen Arten von CC-Lizenzen erarbeitet hat.

Fotografieren mit dem Smartphone

Die hier abgedruckten Informationen sind einem in Vorbereitung befindlichen KONSUMENT-Buch zum Thema Fotografieren mit dem Smartphone entnommen, das viele Tipps und Tricks für bessere Fotoergebnisse enthalten wird. Die rechtliche Seite ist eine Draufgabe, die man aber nicht außer Acht lassen darf. In der Dezember-Ausgabe von KONSUMENT werden wir sie um die Themen Panoramafreiheit, Kunstwerke, Kinderfotos sowie das Recht am eigenen Bild ergänzen.

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