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Geräterückruf: Einhandmischer von Hofer - Kosten für den Ausbau

, aktualisiert am

Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Im August 2007 habe ich einen Küchen-Einhandmischer von Hofer gekauft. Vor Kurzem wurde er zurückgerufen. Wer muss eigentlich den Ausbau des Geräts bezahlen?"

Sie. - Leider bleiben Konsumenten hier auf den Kosten sitzen. Die Ein- und Ausbaukosten für ein zurückgerufenes Gerät könnten nur im Rahmen von Schadenersatzansprüchen geltend gemacht werden. Voraussetzung dafür wäre jedoch ein Verschulden des Händlers, also wenn er das Produkt in Verkehr gebracht hat, obwohl er wusste, dass es mangelhaft ist. Der Beweis dafür wird allerdings schwer bis gar nicht zu
erbringen sein.

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