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Telefonanbieter MyPhone: Überrumpelt - Konsumenten beklagen Werbemethoden

Der Telefonanbieter MyPhone beschäftigt unsere Beratung - und das seit längerem. Konsumenten sind mit Verträgen konfrontiert, denen sie ihrer Wahrnehmung nach nicht zugestimmt haben. Das Unternehmen wurde seither mehrfach verurteilt.

Lesen Sie auch unseren aktuelle Meldung: Telefonieren: Falsch informiert von MyPhone 2/2013

Vorwand Adressen aktualisieren

„Meine Mutter wurde von MyPhone angerufen unter dem Vorwand, dass sie Adressen aktualisieren“, erzählte uns Herr H. aus Niederösterreich. „Die Dame am Telefon hat die Postadresse meiner Mutter vorgelesen. Auf die Frage, ob diese Adresse stimmt, antwortete sie mit >>ja<<. Dann wurde meine Mutter gebeten, ihren Namen und ihr Geburtsdatum zu nennen. Zum Schluss wurde sie gefragt, ob sie mit diesen Daten einverstanden ist, worauf sie wieder mit >>ja<< antwortete. My Phone hat dieses Gespräch aufgezeichnet und die Antworten meiner Mutter in einen Text eingefügt, was zur Folge hatte, dass sie aus Sicht von My Phone dem Vertrag mit dieser Firma zugestimmt hat!“

Erzürnte Konsumenten

Was Herr H. von dieser Werbemethode hält, wollen wir lieber nicht wörtlich zitieren. Und: Herr H. ist nicht alleine.

In den letzten Wochen haben sich viele Konsumenten bei uns erkundigt, denen es ähnlich ergangen ist. Sie oder ein Angehöriger wurden mit trickreichen Mitteln veranlasst, am Telefon „ja“ zu sagen – und fielen aus allen Wolken, als dann mit der Post der Willkommensbrief von MyPhone kam. Originell sind sie ja, die MyPhone-Werber. So berichtete uns ein Konsument aus Laakirchen, dass ihm gesagt wurde, die MyPhone habe das Wählamt Laakirchen samt dem Telefonnetz gekauft und man müsse nun diesen Tarif umstellen. In einigen Fällen glaubten die Angerufenen auch, dass sie es mit der Telekom Austria zu tun hätten. Mehrere Konsumenten fragten auch, ob es überhaupt erlaubt ist, dass am Telefon Verträge zu Stande kommen.

Vertrag per Telefon ist möglich

Nun ist es tatsächlich zulässig, dass ein Vertrag telefonisch abgeschlossen wird. Als Schutz vor Überrumpelung gibt es hier allerdings ein Rücktrittsrecht. Innerhalb von sieben Werktagen kann man vom Vertrag zurücktreten. Wurde man über das Rücktrittsrecht nicht informiert, verlängert sich die Frist, innerhalb derer man zurücktreten kann, auf drei Monate.  Nicht immer ist ein Vertrag zu Stande gekommen, zum Beispiel auch dann nicht, wenn nicht der Inhaber der Telefonanschlusses die Fragen beantwortet hat, sondern der minderjährige Sohn des Hauses. Sicherheitshalber sollte man dies aber gegenüber MyPhone klarstellen. Wichtig: Die Voraussetzung, dass ein Vertrag zu Stande kommt, ist die Willensübereinstimmung der Vertragspartner! 

Wechsel des Anbieters prüfen

Wir meinen, dass ein Wechsel des Telefonanbieters gut überlegt sein will. Das soll man nicht telefonisch zwischen Abendessen  und Abwasch erledigen. Ob man  dadurch spart, ist nicht so leicht zu beantworten. Hilfe bietet der kostenlose Festnetz-Tarifrechner der Arbeiterkammer. Hier gibt man seine Telefoniergewohnheiten ein. Dies tut man besten anhand der letzten Telefonrechnung. Danach erhält man den aktuell günstigsten Anbieter genannt.

Verbotene Telefonwerbung

Telefonanrufe zu Werbezwecken sind verboten, wenn keine Zustimmung vorliegt. Wer einen solchen Anruf erhält, ohne dass er seine Zustimmung gegeben hat, sollte sich an das zuständige Fernmeldebüro wenden und Anzeige erstatten. Anrufe ohne Zustimmung sind mit empfindlichen Verwaltungsstrafen bedroht.

Informationen gibt es auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Auch die Telekom-Regulierungsbehörde kann man über diese Vorgangsweise informieren. 

MyPhone bestätigt Werbeanrufe

MyPhone schickte uns folgende Stellungnahme:

Aufgrund von vorliegenden opt-in Lösungen werden unsere Kunden kontaktiert und können direkt am Telefon einen telefonischen Vertrag abschließen, der auf Tonband aufgezeichnet wird. Nach Aufnahme des Tonbandes wird dieses von 2 externen Partnern auf Gültigkeit geprüft. Ist dieses fehlerlos und wurde wirklich eindeutig vom Kunden gesagt:„Ich bin einverstanden“, erhält der Kunde von uns ein Begrüßungsschreiben, dem auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt sind. Hier hat der Kunde noch mal Zeit sich das zu überlegen. Sollte er einem Vertrag doch nicht mehr zustimmen wollen, so hat er ab Erhalt unseres MyPhone Begrüßungsschreiben 2 Wochen Zeit diesen bei uns, per Mail, Fax oder Brief zu widerrufen und somit den Vertrag zu stornieren. Meldet sich ein Kunde in den 2 Wochen Widerrufszeit nicht, so ist der Vertrag seitens MyPhone rechtsgültig.

Auf diesem Tonband ist ganz deutlich zu hören, dass MyPhone eine unabhängige Telefongesellschaft und keine Tochtergesellschaft oder Partnerunternehmen von anderen österreichischen Gesellschaften ist.

Unsere Außendienstmitarbeiter haben rote MyPhone Pullover, darauf wird sogar ein Namensschild getragen. Des weiteren trägt jeder Mitarbeiter einen Mitarbeiterausweis bei sich, den er entweder ersichtlich an der Kleidung tragen oder vorzeigen muss. Aus diesem Grund ist für uns sogar eine optische Verwechslung mit einem Telekom Austria Mitarbeiter ausgeschlossen. Auf keinen Fall gibt sich bei MyPhone ein Mitarbeiter als Telekom Austria Mitarbeiter aus. Unsere Mitarbeiter sind angehalten, auch mittels eines Gesprächsleitfaden, den Kunden explizit mitzuteilen, dass wir keine Mitarbeiter der Telekom Austria sind und die MyPhone GmbH ein eigenständiges Unternehmen ist .“

Eigenartiges MyPhone-Dementi

Eigenartiges MyPhone-Dementi

Austria Presseagentur (APA) berichtet: MyPhone bestreitet Unterlassungsexekution - Gerichtsbeschluss spricht andere Sprache

Wien/APA (30.Jän 08): MyPhone Österreich hat heute die Vorwürfe der Telekom Austria, sie würde unseriöse Kundenanwerbung betreiben und sei deshalb schon mehrfach gerichtlich verurteilt worden, "vehement" bestritten. Von Beugestrafen wollte Fredy Scheucher, geschäftsführender Gesellschafter bei MyPhone Österreichs auf APA-Anfrage nichts wissen. Ein der APA vorliegender Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg spricht aber eine andere Sprache: Demnach ist über MyPhone am 23. Jänner eine Geldstrafe von 40.000 Euro verhängt worden - als Reaktion auf die Nichtbegleichung einer Unterlassungsexekution in der Höhe von 50.000 Euro.

In dem Gerichtsbeschluss heißt es: "Ausgehend von den Angaben im angeführen Strafvollzugsantrag hat die verpflichtete Partei (Anm.: MyPhone) neuerlich gegen den hier zwangsweise durchgesetzten Unterlassungsanspruch verstoßen, als am 9. 1. 2008 ein Mitarbeiter der verpflichtenden Partei Frau Christa P. vor dem Möbelmarkt Kika in Linz Urfahr gegenüber angab, für ein Angebot der Telekom Austria zu werben. Weiters am 17. 1. 2008 ein Mitarbeiter der verpflichteten Partei sich gegenüber Robert B. telefonisch mit Telekom Austria meldete, im Zusammenhang mit dem Umstieg auf einen neuen Telefontarif".

APA: Konsumentenschutzminister und RTR warnen

Eine Meldung der Austria Presseagentur (APA vom 303.3.2008):

Konsumentenschutzminister warnt vor Telekom-Anbieter MyPhone

Utl.: Kritik an "unseriösen Praktiken" der Kundenwerbung - Laut "SN" bereits 30.000 Kunden von Telekom Austria "weggenommen" - MyPhone dementiert und klagt gegen Unbekannt =

Wien (APA) - Das Konsumentenschutzministerium warnt vor unseriösen Telekom-Angeboten des Salzburger Anbieters MyPhone, gegen den seit Monaten Beschwerden eingehen. Die Firma schicke Rechnungen, ohne dass je ein Vertrag zugesagt werde, telefonisch werde falsch oder unvollständig informiert, das Rücktrittsrecht werde verweigert, weil die Voraussetzungen dafür wegen irreführender Informationen nicht eingehalten würden. MyPhone will der Telekom Austria bereits 30.000 Kunden "weggenommen" haben. Die aggressive Art der Kundenwerbung brachte dem Unternehmen scharfe Kritik hunderter Neukunden, Gerichtsklagen und Verurteilungen zu hohen Geldstrafen ein.

Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger (S) rät Konsumenten bei einer telefonischen Kontaktaufnahme, "die Gespräche sofort abzubrechen und auf keinen Fall sofort nach Erhalt der Rechnung eine Zahlung zu leisten". Betroffene sollten einen eingeschriebenen Brief mit einer Rücktrittserklärung an das Unternehmen senden. Bleibe die Korrespondenz erfolglos, wird auf Konsumentenschutzorganisationen wie den Verein für Konsumenteninformation (VKI), die Arbeiterkammer (AK) oder das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz verwiesen.

Die AK wirft MyPhone "Täuschung und Überrumpelung" vor, berichten die "Salzburger Nachrichten" in ihrer Wochenendausgabe. Auch die Telekom sowie die Rundfunk- und Telekom-Regulierungsbehörde hat MyPhone gegen sich aufgebracht: Sie haben die Firma auf Unterlassung geklagt und vom Bezirksgericht Salzburg Recht bekommen. Auch die Staatsanwaltschaft ermittle gegen MyPhone wegen Betrugs. Konkret geht es um den Verdacht, dass MyPhone Tonbandaufnahmen von Kundengesprächen und Unterschriften gefälscht haben soll. "Die Ermittlungen laufen intensiv", sagte eine Sprecherin den "SN".

MyPhone-Geschäftsführer Fredy Scheucher dementiert das vehement - er habe Klage gegen Unbekannt wegen Rufschädigung eingereicht. MyPhone habe zehntausende Kunden, "wenige hundert Beschwerden sind da nicht viel." Dass Mitarbeiter sich als Telekom-Angestellte ausgegeben hätten, sei "nicht hundertprozentig auszuschließen", weil man "nicht jeden immer kontrollieren kann" - offizielle Firmenpolitik sei dies aber keineswegs. Der Telefonmarkt sei "knallhart umkämpft", die großen Firmen wollten MyPhone "mit Klagen fertig machen." Nun aber werde die Telekom selbst wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt: "Dort passieren Dinge, die viel schlimmer sind, als das, was uns vorgeworfen wird." Scheucher kündigt zudem an, dass das Vertriebssystem transparenter gestaltet werde, Kunden über 65 Jahren werde man gar nicht mehr anrufen.

Laut Telekom sei der Konkurrent bis Freitag zu insgesamt 350.000 Euro Strafe verurteilt worden. Weil die Telekom moniert habe, dass MyPhone mit seinen Methoden weitermacht, hat das Gericht Beugestrafen verhängt: Zwei Mal 15.000 Euro, ein Mal 25.000 Euro, ein Mal 40.000 Euro, ein Mal 60.000 Euro." MyPhone sei gegen einen Teil der Verurteilungen in Rekurs gegangen.

Verschiedenste Formen von Irreführung im Zusammenhang mit Vertragsabschlüssen und anschließend vehementes Einfordern der Zahlung sei eine häufige Taktik unseriöser Firmen, warnt Buchinger. Dazu gehöre auch das "Verstecken" wichtiger Informationen in Fußzeilen in einer derart kleinen Schriftgröße, dass diese mit freiem Auge fast nicht gelesen werden könnten.

Beispiel für das Vorgehen von MyPhone: Herr M. wurde von einem angeblichen Mitarbeiter der Telekom Austria angerufen. Dieser stellte ihm einen neuen Tarif mit 150 Freiminuten vor. Herr M. nahm dieses Angebot an. Später kam das böse Erwachen, als Herr M. sowohl von der Telekom Austria als auch von My Phone Austria eine Telefonrechnung erhielt. Eine Belehrung über das gesetzliche Rücktrittsrecht fehlte, eine Kündigung wurde von My Phone aufgrund einer angeblichen 12-monatigen Mindestvertragsdauer abgelehnt. Die versprochenen Freiminuten wurden für Gespräche ins Mobilnetz nicht abgerechnet. Dass die versprochenen Freiminuten nur für Gespräche ins österreichische Festnetz gelten, stand lediglich im "Kleinstgedruckten".

(Schluss) hwk

APA0147 2008-03-30/13:21

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RTR rät zur Vorsicht bei Vertragsabschlüssen am Telefon: Rücktritt oft schwierig

APA/OTS (28.8.2008) - "Die Beschwerden über die Firma MyPhone zu deren Praktiken bei der Kundengewinnung reißen in unserer Schlichtungsstelle nicht ab". Dies erklärt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, gegenüber der Austria Presseagentur. "Von 3.426 Verfahren, die seit Jahresbeginn bei uns eingebracht wurden, betreffen allein 570 Verfahren die Firma MyPhone, von mehr als 4.000 telefonischen Anfragen, die unser Call Center in den ersten sieben Monaten verzeichnete, entfielen rund 600 auf Beschwerden zu MyPhone. Zusätzlich wurden mehr als 200 Anfragen schriftlich bei uns eingebracht."

Nach den Angaben der Betroffenen geben sich die Gesprächspartner teilweise als Mitarbeiter der Telekom Austria aus, die ein günstiges Tarifpaket anbieten würden. Ein Großteil der Beschwerdeführer bestreitet, dass rechtsgültige Verträge mit MyPhone zustande gekommen seien. Die Veranlassung der Carrier Preselection, also dass vom jeweiligen Telefonanschluss automatisch über MyPhone telefoniert wird, geschah in vielen Fällen ohne Einverständnis der Kunden.

Im Rahmen der Abwicklung des Schlichtungsverfahrens kam es zu Problemen. Myphone ignorierte nach Aussage der RTR in Einzelfällen den gesetzlich normierten "Aufschub der Fälligkeit". Die Betroffenen wurden weiterhin mit Zahlungsaufforderungen konfrontiert. Die RTR-GmbH hat diesbezüglich vor kurzem ein Schreiben an MyPhone geschickt, mit der Aufforderung, die rechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Beschwerden immer schriftlich einbringen

"Wir raten unbedingt zur Vorsicht, wenn man telefonisch in ein Verkaufsgespräch verwickelt wird. In jedem Fall sollte man sich den Namen der Firma und der Kontaktperson, Adresse und Telefonnummer geben lassen", empfiehlt Serentschy. "Sollte man nach Beendigung des Telefonats den Eindruck gewonnen haben, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, sollte man umgehend schriftlich Beschwerde einlegen und eine Kopie des Schreibens zurückbehalten. Die österreichische Rechtslage sieht vor, dass per Telefon getroffene Vereinbarungen zulässig sind. Die Möglichkeit des Rücktritts besteht sieben Tage lang."

Mehr Informationen sind auf der Website der RTR-GmbH unter http://www.rtr.at/de/tk/KonsumentenService veröffentlicht.

Schlagabtausch Telekom und MyPhone

Preselection: Nur schriftlich

Ein Schreiben der Telekom Austria an den VKI (10.9.2008)

"N ach der massiven Häufung von Kundenbeschwerden gegen MyPhone und nach mehrmaliger Konsultation der Regulierungsbehörde besteht Telekom Austria zukünftig auf die Schriftform von Preselection-Bestellungen und damit auf die Unterschrift der Kunden - die mündliche Zustimmung der Kunden reicht somit nicht mehr für einen Vertragsabschluss aus! Damit schöpft Telekom Austria ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz der Konsumenten aus.

Als marktführendes Unternehmen sind wir verpflichtet, die Vertriebs- und Marketingaktivitäten des Mitbewerbs nicht einzuschränken. Erst bei massivem Missbrauch dürfen wir die oben genannten Maßnahmen setzen.

Wir sehen dies als einzig möglichen Schritt, um die Beschwerdeflut zu stoppen.

Mag. Alois Schrems
Telekom Austria TA AG
Kommunikation - Public Affairs"

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Die Antwort von MyPhone:

"Im weiteren möchten wir ebenfalls festhalten, dass es sich hier um absolut falsche Angaben seitens der Telekom Austria TA AG handelt, wobei hier allen Anschein nach gezielt Falschinformationen an die Verbraucherschützer weiter gegeben werden."

Matthias Kiermeier
Teamleiter Backoffice
MyPhone GmbH

Nicht einschüchtern lassen

"Betreffend der Mitteilung vom 11.09.2008 teilt die My Phone GmbH mit, dass eine derartige Klausel, wonach die Telekom berechtigt wäre, nur mehr schriftliche Verträge mit den Kunden zu fordern, in den Verträgen zwischen der Telekom Austria TA AG und den alternativen Netzbetreibern der My Phone GmbH nicht existiert. Faktum ist zunächst, dass mündliche Verträge nach österreichischem Recht zulässig sind und auch wirksam abgeschlossen werden können.

In lediglich einem einzigen Fall könnte die Telekom Austria TA AG tatsächlich eine schriftliche Zustimmung fordern; es müssten „gehäuft Bestellungen der Verbindungsnetzbetreiber- Vorauswahl auftreten, ohne dass im Streitfall der Nachweis der Kundenzustimmung erbracht werden kann“; dies ist gegenständlich nicht der Fall, existiert doch seitens der MyPhone GmbH über jeden fernmündlich abgeschlossenen Vertrag eine von einem Schweizer Unternehmen zertifizierte Tonbandaufzeichnung, die bereits an die Telekom Austria ausgehändigt wurden beziehungsweise jederzeit ausgehändigt werden können. Bei dem Unternehmen handelt es sich um die Firma Silyus, die unter anderem telefonische Bank-, Versicherungs- oder anderweitige Geschäfte und für die Schweizer Telekom verifiziert.

Weiterhin können demnach Verträge im Wege des Telemarketings abgeschlossen werden. Selbstverständlich steht aber jedem Kunden nach den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes ein Rücktrittsrecht zu. Tatsache ist, dass die My Phone GmbH über zahlreiche zufriedene Kunden verfügt und die Telekom Austria TA AG, als marktführendes Unternehmen, gesetzlich verpflichtet ist, die Vertriebs- und Marketingaktivitäten von Mitbewerbern nicht einzuschränken. (...) Die MyPhone wird sich auch durch nahezu Rufschädigende Aussagen seitens der Telekom Austria nicht einschüchtern lassen und weiterhin ihren Weg gehen."

Marina Hillinger
MyPhone GmbH


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