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Artenschutz: Einfuhrbestimmungen - Heikle Souvenirs

Strenge Richtlinien durch das Washingtoner Artenabkommen.

Wenige Produkte als Reiseandenken erlaubt

Viele Tier- und Pflanzenarten sind vom Aussterben bedroht. Daher sind Einfuhr und Handel von lebenden Tieren oder Pflanzen oder Erzeugnissen daraus durch das Washingtoner Artenabkommen streng reglementiert. So dürfen nur mehr 125 Gramm Kaviar pro Person in den EU-Raum mitgenommen werden. Als Reiseandenken sind einige wenige Produkte erlaubt: bis zu drei sogenannte „Regenstöcke“ aus Kaktusholz, maximal vier Erzeugnisse aus Krokodilleder, bis zu drei Gehäuse von Fechterschnecken oder Riesenmuscheln sowie höchstens vier getrocknete Seepferdchen. Diese Vorschrift wird auch überwacht: Im Jahre 2007 wurden neben Schildkröten, Kakteen, Korallen und Elfenbein auch elf Kilo Kaviar vom österreichischen Zoll beschlagnahmt, berichtet die Umweltorganisation WWF.

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