Nein. Die Batterienverordnung bestimmt, daß jeder, der Batterien vertreibt, auch Altbatterien zurücknehmen muß, wenn sie in Art, Form und Größe jenen entsprechen, die er anbietet. Größere Geschäfte haben dafür eigene Behälter aufgestellt.
Altbatterien - Verordnung verpflichtet