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Gewährleistungsrecht - Gewerbe unbefugt ausgeübt

, aktualisiert am

Ich bin bei einem Umbau einem Hochstapler aufgesessen, der sich als Architekt ausgegeben hat. Ist er im Falle von Mängeln trotzdem gewährleistungspflichtig?

Ja. Die Tatsache, dass jemand ein Gewerbe unbefugt ausübt, hat weder Einfluss auf die Gültigkeit eines abgeschlossenen Vertrages noch auf die Anwendbarkeit des Gewährleistungsrechtes. Das heißt, er muss die vertraglich vereinbarten Leistungen erbringen und für allfällige Mängel geradestehen. Er haftet darüber hinaus auch für von ihm verschuldete Schäden.

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