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MAS-Magnetfeldtherapie - Sammelklage läuft

Der versprochene Behandlungserfolg blieb aus, doch MAS verweigerte bisher die Rücknahme des Gerätes.

Überzeugende Worte

„Ohne Magnetfeldtherapie könnte ich heute kaum noch gehen!“ So klang es sinngemäß aus dem Mund eines Vertreters der Future Medical Gálos GmbH, der Oberösterreich-Niederlassung der Firma MAS-Magnetfeldsysteme. Überzeugende Worte, die den von Kreuzschmerzen geplagten Herrn Neuner bewogen, den Kaufvertrag für ein damals 36.666 Schilling (2664,62 Euro) teures Magnetfeldtherapiesystem zu unterschreiben.

Erfolgloses Warten. In der Hoffnung auf die versprochene Erleichterung wandte Herr Neuner die Therapie regelmäßig an. Doch auch nach sechs Monaten hatte sich noch kein spürbarer Erfolg eingestellt. Er beschwerte sich bei der Future Medical Gálos GmbH und wollte das in seinen Augen wirkungslose Gerät zurückgeben.

Diagnose Metallvergiftung. Daraufhin erhielt Herr Neuner neuerlich Besuch vom MAS-Vertreter. Der war nicht wirklich darüber erstaunt, dass der Kunde bisher nicht auf die Therapie angesprochen hatte, diagnostizierte er doch eine „Metallvergiftung“, die der erfolgreichen Behandlung der Kreuzschmerzen im Weg stehe. Die Abhilfe dagegen hatte er in der Tasche, nämlich in Form von Nahrungsergänzungstabletten. Diese sollte Herr Neuner ein halbes Jahr lang einnehmen und sich außerdem bei MAS untersuchen lassen.

„Sensible Daten“. Herr Neuner lehnte strikt ab und forderte die Rücknahme. Als die Firma nur einen Bruchteil des Kaufpreises erstatten wollte, wandte er sich an den VKI. Unser Anwalt verlangte die Auflösung des Kaufvertrags, weil keine wissenschaftliche Studie die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie bei Kreuzschmerzen belege. Herr Neuner sei folglich beim Vertragsabschluss in die Irre geführt worden. Der Rechtsvertreter von MAS beschränkte sich daraufhin auf juristische Spitzfindigkeiten: Eine Stellungnahme erfordere die Preisgabe sensibler, gesundheitsbezogener Daten. Dafür fehle unserem Anwalt aber eine Vollmacht im Sinne des Datenschutzgesetzes von Seiten Herrn Neuners. Unser Anwalt vertrete zwar den VKI, nicht aber den Konsumenten. Man sei jedoch bereit, sich mit diesem zu einem Gespräch zusammenzusetzen.

Die Sammelklage läuft. Die Gesprächsbereitschaft blieb allerdings einseitig. Herr Neuner schloss sich lieber unserer Sammelintervention an, mit der wir versuchten, für mehrere Betroffene eine außergerichtliche Lösung zu finden. Da diese von MAS abgelehnt wurde, haben wir eine Sammelklage vorbereitet.

Der Rechtsvertreter von MAS ließ uns wissen, dass die Firma zum konkreten Fall inhaltlich keine Stellungnahme abgeben möchte, weil sich MAS von uns „keine objektive Berichterstattung erwartet“.

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