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Wechselgeld - Annahmepflicht für sämlichte Euro-Noten

, aktualisiert am

Bei einem Bäcker hängt eine Tafel, dass keine 500-Euro-Banknoten angenommen werden. Ist das erlaubt?

Prinzipiell nicht. Innerhalb des Euro-Währungsgebietes besteht eine Annahmeverpflichtung für sämtliche Euro-Banknoten. So steht es im Nationalbankgesetz. Ein Aushang, der 500-Euro-Noten ausschließt, widerspricht diesem Gesetz. Allerdings gibt es hier keine Strafbestimmungen. Und es ist durchaus zulässig, wenn ein Händler oder Gewerbetreibender nicht auf 500 Euro herausgeben kann und den Kunden in die Bank zum Wechseln schickt. Es gibt nämlich keine Verpflichtung, dass Händler oder auch Bedienstete von Verkehrsbetrieben immer genug passendes Wechselgeld bereithalten müssen. Um auf den Bäcker zurückzukommen: Es ist verständlich, dass das Verkaufspersonal mit 500-Euro-Noten keine Freude hat. Wenn nur drei Leute morgens ihre paar Semmeln oder Kolatschen mit großen Scheinen zahlen, ist das Wechselgeld bald ausgegeben.

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