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Remens-Tropfen - Wunderkraut unter Krebsverdacht

Remens-Tropfen enthalten einen Wirkstoff mit ungewissem Nutzen und hohem Risiko.

Keine klinischen Beweise

Osterluzei (lateinisch: Aristolochia) ist ein aus dem Mittelmeerraum stammendes Gewächs, dessen wundheilende Wirkung bereits in den Kräuterbüchern des Mittelalters hochgelobt wurde. Auch heute noch findet der Wirkstoff Anwendung in homöopathischen Mitteln.

Krebs erregend im Tierversuch

Bis vor kurzem wurden Präparate mit Aristolochiasäuren als Immunstimulans angeboten – weil man sich damit eine Steigerung der körpereigenen Abwehr erhoffte; klinisch belegen ließ sich dies allerdings nie. In den 80er-Jahren des vorigen Jahrhunderts wurde in Tierversuchen festgestellt, dass Aristolochiasäuren Krebs erregen können. Später wurden sie auch in einem Schlankheitsmittel nachgewiesen, bei dem gehäufte Fälle von progressivem Nierenversagen aufgetreten waren.

In Deutschland wurde die Zulassung des Wirkstoffes bereits 1981 widerrufen, ausgenommen davon sind lediglich homöopathische Arzneien, die Aristolochiasäuren in geringen Konzentrationen enthalten: ab einer Dezimalpotenz von 11 oder darüber.

Fa. Bittner verkauft weiter in Österreich

Das hindert das deutsche Pharma-Unternehmen Bittner nicht daran, ein Präparat mit relativ hohen Konzentrationen in Österreich anzubieten: Remens-Tropfen. Das über Apotheken vertriebene Präparat wird zwar auch als homöopathisches Mittel bezeichnet, dennoch kann es eine toxikologisch relevante Konzentration an Aristolochiasäuren enthalten. Die Verdünnung beträgt 6 Dezimalpotenzen, was in der Homöopathie als Niedrigpotenz gilt, welche also noch Inhaltstoffe des Ausgangsproduktes enthält. Die 50-ml-Packung kostet rund 10 Euro.

Fachliteratur kritisiert

Remens-Tropfen werden zur Behandlung des prämenstruellen Syndroms und anderer Menstruationsstörungen empfohlen sowie bei entzündlichen Genitalerkrankungen. In der Fachliteratur wird das äußerst kritisch kommentiert. Zumal das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig negativ sei: Die nachgewiesenen karzinogenen Eigenschaften von Osterluzei-Zubereitungen stünden einer nicht belegbaren therapeutischen Wirksamkeit gegenüber.

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