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Zinsenstreit - BAWAG

Erstes Einlenken der BAWAG.

BAWAG teilt mit, sich künftig an die neue Zinsgleitklausel zu halten

Jahrelang sind wir gegen überhöhte Kreditzinsen mit Musterprozessen und Sammelklagen vorgegangen.

Vor dem 1. März 1997 wurden Änderungen bei den Zinssätzen von den Banken oft „freihändig“ und zum Nachteil der Konsumenten durchgeführt, weil die Zinsanpassungsklauseln zu unbestimmt waren (bei später abgeschlossenen Krediten gibt es diese Probleme nicht mehr). Mehrere Banken haben entweder aufgrund von Gerichtsverfahren oder von sich aus solche Altkredite „richtig gestellt“, das heißt mit einer gesetzeskonformen Zinsklausel neu berechnet und zu viel verrechnete Kreditzinsen zurückgezahlt. Eines der wenigen Institute, die bis vor Kurzem trotz Sammelklage nicht reagiert hatten, war die BAWAG. Nunmehr teilt sie den betroffenen Kreditnehmern mit, dass man sich bei der künftigen Zinsverrechnung an die heute verwendete (gesetzeskonforme) Zinsgleitklausel halten werde. Schon zuvor nahm die Bank von sich aus eine Reduzierung der Zinssätze vor. Von dieser Maßnahme sind laut BAWAG rund 5000 Kreditnehmer betroffen. Im weiteren Verfahren muss nun durchgesetzt werden, dass die BAWAG anhand dieser neuen Klausel die Altkredite neu durchrechnet und Zinssatz sowie aushaftenden Kreditsaldo entsprechend korrigiert. Unter www.verbraucherrecht.at – Zinsenstreit finden Sie Informationen zu laufenden Prozessen und zur Einigung mit verschiedenen Banken.

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