Behandlungsabbruch bei allergischer Reaktion
Eine Kundin darf eine Schönheitsbehandlung abbrechen und muss nicht für die Folgetermine zahlen, wenn sie auf die verwendeten Kosmetika allergisch reagiert.
Landgericht Coburg 32 S 15/04
Behandlungsabbruch bei allergischer Reaktion
Eine Kundin darf eine Schönheitsbehandlung abbrechen und muss nicht für die Folgetermine zahlen, wenn sie auf die verwendeten Kosmetika allergisch reagiert.
Landgericht Coburg 32 S 15/04
Die Firma Styx vertreibt ein Kosmetikum zur Hautpflege, bei dem es sich um pures Aloe-Vera-Blattgel handeln soll. Doch das Produkt besteht hauptsächlich aus angerührtem Aloe-Vera-Pulver, Wasser und Glycerin.
Ein Haarpflegemittel wird beworben, als käme es direkt aus der Kokosnuss in die Dose. Dabei besteht es hauptsächlich aus Mineralöl.
"100 % Organic Bio Active" steht auf dem Tiegel der Gesichtscreme von Olivedal, in der Creme sind jedoch verschiedene, teilweise problematische Chemikalien enthalten.
Die bei Spar verkaufte „Cara by Nussyy – 24 h Tagescreme“ wird als bio beworben, obwohl nur einige wenige Inhaltsstoffe bio sind.
Ein mehr als großzügig verpacktes Bartwachs wird mit natürlichen Inhaltsstoffen beworben, besteht aber hauptsächlich aus Mineralöl.
Eine Maske für den Analbereich soll das Gesäß aufhellen. Abgesehen von der Sinnhaftigkeit eines Po-Bleachings stellen wir uns Fragen zu Sicherheit und Verträglichkeit dieses Kosmetikums.
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