Zum Inhalt

Hallenklettern - Haftung

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Haftungsbeschränkung gilt nicht

Ein Mann stürzte beim Hallenklettern ab und brach sich die Sprunggelenke, weil ihn seine Kletterpartnerin falsch sicherte. Sie muss Schmerzengeld zahlen. Die Haftungsbeschränkung, die es sonst bei gefährlichen Sportarten gibt, gilt hier nicht.

OLG Karlsruhe 13. 10. 2004, 7 U 207/02
Internet: www.olg-karlsruhe.de

Links zum Thema

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Dooring-Unfall: Radfahrerschutz - Holländischer Griff

Oft tragen geparkte Autos und plötzlich aufgerissene Autotüren zu Unfällen bei. Um solche Situationen zu vermeiden, wird in den Niederlanden ein Trick gelehrt. Praktizieren Sie den holländischen Griff?

Hängetrauma - Neue Erkenntnisse

Der Klettergurt rettet Bergsteigern, Fensterputzern oder Hangarbeitern oft das Leben. Doch wer nach einem Sturz länger im Seil hängt, kann ein sogenanntes Hängetrauma erleiden. Die Betroffenen werden bewusstlos oder sterben sogar.

Frühjahrsputz: Achtung! - 4.000 Unfälle jährlich

Nach dem Winter steht in vielen Haushalten der traditionelle Frühjahrsputz an. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Jedes Jahr erleiden die Österreicher Verletzungen, Brüche und Prellungen.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang