Zum Inhalt

Kfz-Haftpflicht - Schadenersatz

Bemerkenswertes Urteil für Konsumenten.

Beginn der Verjährungsfrist

Bei Ansprüchen von Geschädigten beginnt die Verjährungsfrist erst dann, wenn der Versicherer den Anspruch schriftlich abgelehnt hat. Die Schadenshöhe muss bei der Anmeldung noch nicht beziffert werden. Der Geschädigte soll ohne Verjährungsgefahr mit dem Versicherer über die Abwicklung verhandeln können.

OGH 20. 12. 2004, 2 Ob 223/04

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang