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Preisauszeichnung - Handel

, aktualisiert am

Vor Kurzem habe ich in einem Supermarkt eine unrichtige, weitaus niedrigere Preisangabe entdeckt. Offensichtlich handelte es sich um ein Versehen. Dennoch frage ich mich, ob ich einen Rechtsanspruch darauf habe, dass mir dieser Preis verrechnet wird?

Kein Rechtsanspruch

Nein. Bei Irrtümern gibt es keinen Rechtsanspruch. Zwar darf ein Unternehmer keinen höheren als den angegebenen Preis verlangen. Wohl aber darf er einen Irrtum, der ihm bei der Preisauszeichnung unterlaufen ist, bereinigen und den korrigierten Betrag verlangen. Dann muss er aber auch die falsche Preisauszeichnung sofort richtig stellen.

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