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Vertragsrücktritt - Werbefahrten

"Konsument"-Experten beantworten Leserfragen: "Bei einer Werbefahrt wurde eine Matratzenauflage bestellt. Muss man die Decke nehmen?"

Unter gewissen Voraussetzungen Rücktritt möglich

Nein. Laut Konsumentenschutzgesetz (§ 3) kann man vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kaufvertrag nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Unternehmers abgeschlossen wurde. Prinzipiell beträgt die Frist dafür eine Woche nach Abschluss des Vertrages. Wenn aber der Vertrag nicht über das Rücktrittsrecht informiert, hat die Frist für den Rücktritt noch gar nicht begonnen. Also sollte man die Vertragsurkunde durchsehen, ob sie einen Hinweis auf das Rücktrittsrecht enthält. Den Rücktritt vom Vertrag erklärt man schriftlich unter Berufung auf das Konsumentenschutzgesetz, zu Beweiszwecken am besten mit eingeschriebenem Brief.

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