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Nachbarschaftsrecht: Feste im Garten - Nachtruhe

"Hätten Sie es gewusst?" - die "Konsument"-Frage: Dürfen Sie draußen rauschende Feste feiern und dabei so laut sein wie Sie möchten?

a) Selbstverständlich. Schließlich ist mein Garten mein Eigentum, und daher kann ich dort machen, was ich will.

b) Natürlich nicht. Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr herrscht überall Ruhe. Und auch untertags müssen Sie Ihren Geräuschpegel Ihrer Umgebung anpassen. Je ruhiger die Wohngegend, desto weniger Lärm ist gestattet.

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