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Recht: Zahlungsbefehl - Vorsicht bei gerichtlichem Zahlungsbefehl

Post vom Gericht muss man jetzt noch genauer im Auge behalten. 

Neuerdings können Geldforderungen bis zu 75.000 Euro mit gerichtlichem Zahlungsbefehl geltend gemacht werden (bislang betrug die Grenze 30.000 Euro). Manche Menschen verstehen das amtliche Schreiben falsch und glauben, sie müssen den geforderten Betrag auf jeden Fall zahlen.

Ein Zahlungsbefehl sagt jedoch nur, dass jemand Geld verlangt, nicht aber, ob die Forderung berechtigt ist. Denn das wird vom Gericht nicht geprüft. Einen unrechtmäßigen Zahlungsbefehl muss man rechtzeitig, nämlich binnen vier Wochen, beeinspruchen.

Zustellung an den Haushalt ausreichend

Weitere brisante Änderung: Klagen und Zahlungsbefehle müssen nicht mehr dem eigentlichen Empfänger zugestellt werden. Es genügt, wenn das gerichtliche Schreiben einer im gleichen Haushalt lebenden Person übergeben wird. Wenn diese das Poststück aber nicht an den eigentlichen Empfänger weiterleitet, werden unter Umständen wichtige Fristen oder gar ein Verhandlungstermin versäumt.

Falls der eigentliche Adressat davon noch rechtzeitig erfährt, kann er bei Gericht binnen 14 Tagen nach der versäumten Frist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.

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