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Mobilfunk: Kündigungsfristen - Zu lange gebunden

Bei Handyverträgen werden die Kündigungsfristen immer länger.

Auf dem kleinen österreichischen Markt kämpfen vier Handyprovider mit sieben Marken um Kunden. Und alle locken immer wieder mit neuen, noch günstigeren Supertarifen. Die Kehrseite: Die Mobilnetzbetreiber versuchen, ihre Kunden länger an sich zu binden. So gibt es viele Verträge nur mit einer Mindestbindefrist, die 18 Monate ausmachen kann.

Aber auch einen jederzeit kündbaren Vertrag wird man nicht so schnell los. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der meisten Handyprovider sehen nämlich recht lange Fristen für die ordentliche Kündigung eines Vertrages vor.

A1: 3 Monate Kündigungsfrist

Spitzenreiter ist hier A1 der Mobilkom, wo die Kündigungsfrist stolze drei Monate beträgt. T-Mobile, Telering, Orange und Hutchison ("3“) sehen jeweils acht Wochen, also fast zwei Monate, vor. Bei Bob, der Billigmarke der Mobilkom, ist es hingegen nur ein Monat, der zwischen dem Eingang der Kündigung beim Provider und dem Wirksamwerden verstreichen muss.

Statt 18 24 Monate gebunden

Verträge mit Bindefrist enden mit Ablauf der Bindefrist, das heißt, man kann sie erst nachher kündigen. Daher bleibt man bei einem 18-Monats-Vertrag oft 24 Monate gebunden.

Behördlich genehmigt

Genehmigt wurden die Geschäftsbedingungen der Handy-Provider von der Telekom-Regulierungsbehörde. Rechtlich gibt es gegen diese langen Kündigungsfristen also kein Mittel. Konsumentenfreundlich sind sie dennoch nicht!


Lesen Sie auch unseren Bericht Handyverträge - Was im Fall der Kündigung zu beachten ist.

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