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Blue Vest Equity/Atlanticlux: Fragwürdige Geschäftspraktiken - Lebensversicherung statt Sparbuch

"Ein Fall für Konsument": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Russin wollte Sparbuch. Blue Vest Equity gab ihr eine fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung.

Frau Kusminova wollte ein Sparbuch eröffnen. Da sie nicht Deutsch spricht, ließ sie sich von einer Mitarbeiterin von Blue Vest Equity Finanzmanagement (Linz) auf Russisch beraten. Als ihr dann von der Beraterin ein in Deutsch verfasster Vertrag zur Unterschrift vorgelegt wurde, unterzeichnete sie, ohne dessen Inhalt zu verstehen. Ergebnis: Statt ein Sparbuch zu eröffnen, schloss sie über Vermittlung von Blue Vest Equity einen Vertrag für eine fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung der Atlanticlux Lebensversicherung S.A. (Luxemburg) mit 46-jähriger Laufzeit ab.

Versicherung storniert

Frau Kusminova lebte mit ihrer 2-jährigen Tochter von 900 Euro Sozialhilfe. Bewusst hätte sie so einen Vertrag nie unterschrieben! Als sie die Prämien nach einigen Monaten nicht mehr bezahlen konnte, suchte sie verzweifelt unser Beratungszentrum auf. Wir fochten den Versicherungsvertrag wegen Irrtums an, forderten die Stornierung und verlangten von Blue Vest Equity die Rückzahlung der bisher bezahlten Provisionen, von Atlanticlux Lebensversicherung die Rückbuchung der bisher geleisteten Prämien.

Rückerstattung abgelehnt

Doch unsere Bemühungen blieben erfolglos. Atlanticlux Lebensversicherung stornierte den Versicherungsvertrag, lehnte aber die Rückerstattung der eingezahlten Prämien ab. Der Rückkaufswert nach Stornierung der Fondspolizze betrug gerade einmal 4 Euro! Auch Blue Vest Equity Management retournierte die bis dahin erhaltenen Provisionen nicht und bestand weiter auf Zahlung der noch offenen Vermittlungsgebühren in Höhe von fast 3.500 Euro.

Kein Interesse an außergerichtlicher Lösung

Weder Blue Vest Equity Finanzmanagement noch Atlanticlux Lebensversicherung S.A. waren in diesem Fall – und übrigens auch nicht in einem ähnlichen weiteren Fall, der an uns herangetragen worden war – an einer außergerichtlichen Lösung interessiert.

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