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Sparbuch: sein eigenes Geld beheben - Kommentar von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser

Senioren unter Pauschalverdacht: Ohne gültigen Ausweis kam Herr M. nur mit Mühe an das Geld auf seinem Sparbuch.

Veronika Kaiser (Bild: Wilke)
E-Mail: Redakteurin
Veronika Kaiser

Herr M. lebt im Pensionistenwohnheim. Er brauchte Geld für eine neue Zahnprothese. Girokonto hat er keines mehr und von seiner Pension bleiben ihm nur 20 Prozent als Taschengeld. So wollte er Geld von seinem Sparbuch abheben.

Ausweispflicht

Dafür braucht man jetzt aber einen Ausweis. Auch bei einem Losungswort-Sparbuch mit ein paar Hundert Euro. Herr M. bekam auf der Bank kein Geld. Sein Reisepass war nämlich bereits abgelaufen. Erst nach einigem Hin und Her wurde ihm das Geld – sein eigenes Erspartes wohlgemerkt – ausgefolgt.

Schlupfloch für Geldwäsche?

Diese Ausweispflicht soll die letzten Schlupflöcher für Geldwäsche schließen. Soll jetzt ein alter Mensch, der nicht mehr verreist, 60 Euro für einen Ausweis hinlegen, nur weil er vielleicht ein paar Mal Geld vom Sparbuch braucht? Das fragt sich Herrn M.s Sohn, der uns diese Geschichte berichtet hat. Nun genügt laut Auskunft der Finanzmarktaufsicht auch ein abgelaufener Pass oder Personalausweis, falls die Sache unbedenklich erscheint.

Die Frage muss aber erlaubt sein, warum beim Kampf gegen das organisierte Verbrechen ausgerechnet an betagten Menschen ein Exempel statuiert wird.

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