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Internetprovider: Rücknahme - USB-Stick

"Bei meinem Vertrag mit einem Internetprovider habe ich einen USB-Stick bekommen. Ich habe diesen verlegt und musste einen neuen Stick um 50 Euro kaufen. Als der Stick wieder auftauchte wollte ich den gekauften Stick zurückgeben. Das wurde mir verweigert. Ist das korrekt?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier DI Renate Wagner.

  Renate Wagner (Bild: Ehrensberger)   
DI Renate Wagner

Leider ja. Eine Ware, die ein Kunde gekauft hat, muss nicht mehr zurückgenommen oder umgetauscht werden. Tut ein Händler das, ist es eine Kulanz, aber kein Rechtsanspruch. Eine Ausnahme ist zum einen die gesetzliche Gewährleistung, also wenn die Ware einen Mangel hat. Dann muss sie ausgetauscht oder der Mangel behoben werden. Zum andern kann man innerhalb bestimmter Frist vom Kauf zurücktreten, wenn die Ware nicht in den Räumlichkeiten des Unternehmens gekauft wurde (sogenannte Haustürgeschäfte).

Auch im Fernabsatz (Bestellung per Internet, Telefon, Post) gibt es bei vielen Waren ein Rücktrittsrecht. Kauft man jedoch im Geschäft, ist kein solches Rücktrittsrecht vorgesehen.

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