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Werbeanrufe - Keiler

Ich erhalte immer Anrufe, in denen mir jemand etwas verkaufen will. Was kann ich dagegen tun?

Gemäß § 107 (1) Telekommunikationsgesetz sind Anrufe – ebenso wie Faxe und SMS – zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig. Da droht eine Verwaltungsstrafen. Die Einwilligung kann nicht nur der Teilnehmer selbst geben, sondern auch eine Person, die der Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt hat.

Zuständig für die Einhaltung sind die Fernmeldebüros. Sie können also dorthin eine Anzeige richten, wenn Sie derartige Anrufe erhalten haben und wissen, welche Firma Sie angerufen hat. Dazu haben wir vor einiger Zeit einen Artikel veröffentlicht, wo Sie weitere Informationen finden: Telefonmarketing - Unerwünschte Werbeanrufe.

Ihr KONSUMENT-Team

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