Zum Inhalt

Internet - Verstoß gegen Urheberrecht

Mein Sohn, 14 Jahre, spielt Klavier und stellt gerne Videos seiner privaten Klavierkonzerte für seine Freunde auf Facebook. Verstößt er damit gegen das Urheberrecht? Es handelt sich nicht nur um Stücke alter Komponisten, sondern teilweise auch um moderne Musik. - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Chefredakteur Gerhard Früholz.

Wir haben unseren externen Fachautor Mag. Alexander Koukal ("Ihr Recht im Internet") von der Kanzlei Höhne, In der Maur & Partner Rechtsanwälte dazu befragt. Hier die Antwort:

Gerhard Früholz (Bild: Wilke) 
 Chefredakteur
Gerhard Früholz

Kein Problem im kleinen Kreis

Für die Aufführung von Musik, die (noch) urheberrechtlich geschützt ist, gilt Folgendes: Wenn Ihr Sohn die Videos seiner privaten Klavierkonzerte nur persönlich bekannten Freunden und Verwandten zugänglich macht, stellt sich ein urheberrechtliches Problem nicht.

Anders könnte es sein, wenn die Videos sämtlichen Facebook-"Freunden“ zugänglich sind. Denn diese "Freunde“ setzen sich bei Facebook oftmals aus Hunderten Personen auf der ganzen Welt zusammen, die keine enge Beziehung zum einzelnen Facebook-User haben. Dazu gibt es aber keine gerichtliche Entscheidung, das Risiko einer Verfolgung ist eher gering.

Es braucht das Einverständnis des Komponisten

Wird urheberrechtlich geschützte Musik aufgeführt und dieses Konzert ins Internet gestellt, benötigt man das Einverständnis des Komponisten, dessen Werk im Internet zur Verfügung zu stellen. Dieses Recht hat der Komponist möglicherweise einer Verwertungsgesellschaft wie der AKM abgetreten. Man muss dieses Recht dann nicht erwerben, wenn die Lieder nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. Die Gerichte nehmen keine Öffentlichkeit an, wenn die einzelnen Zuhörer durch persönliche Beziehungen miteinander verbunden sind.

Die Klavierkonzerte sämtlichen Facebook-"Freunden“ zugänglich zu machen, ist riskanter. Je größer der Kreis der potenziellen Zuseher ist, desto weniger wird man noch vom Privatbereich sprechen können. Eigene Konzerte mit Kompositionen, deren Urheber mehr als 70 Jahre tot sind, kann Ihr Sohn auch für die Allgemeinheit ins Netz stellen.

Lesen Sie mehr zu en Themen Internet: Onlinerecht 3/2011 und Facebook und der Datenschutz 5/2012

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Hausverwaltung: Bestellung - Mit oder ohne Vertrag?

"Wir leben nun schon seit zwei Jahren in einer Eigentumswohnanlage und haben beim Kauf der Wohnung eine dem Bauträger nahestehende Hausverwaltung mittels Vollmacht mit der Wahrnehmung der Interessen der Wohnungseigentumsgemeinschaft beauftragt. Doch es existiert noch immer keinerlei Vertrag mit dieser Hausverwaltung, der Rechte und Pflichten, Laufzeit der Tätigkeit etc. dokumentiert. Muss diese Hausverwaltung mit uns Wohnungseigentümern einen Verwaltungsvertrag abschließen oder kann sie unbegrenzt vertragslos weiterarbeiten?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Mag. Manuela Robinson.

Mietwohnung und Kaution - Wertsicherung?

"Mieten sind ja sehr oft wertgesichert. Gibt es auch für die geleistete Kaution eine Wertsicherung?" - Leser fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Veronika Schmidt.

Stiegenhausbeleuchtung - Mietvertragliche Nebenpflicht

"Die Schalter für das Minutenlicht in unserem Stiegenhaus leuchten mittlerweile so schwach, dass sie im Dunkeln praktisch nicht zu finden sind, aber die Genossenschaft bleibt untätig. Gibt es eine zuständige Behörde bzw. darf ich deswegen den Mietzins reduzieren?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Veronica Schmidt.

Wohnungssuche mit Haustier - Rechte des Vermieters


"Immer wieder stoße ich auf Wohnungsinserate, in denen Haustiere explizit abgelehnt werden. Welche Rechte hat der Vermieter diesbezüglich wirklich?". Leser fragen und unsere Experten antworten – hier Mag. Manuela Robinson.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang