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Fremdwährungskredite - Schadensbegrenzung ist angesagt

Wer einen Fremdwährungskredit laufen hat, ist derzeit nicht zu beneiden. Den Kopf in den Sand zu stecken, ist die schlechteste Lösung. Wir sagen Ihnen, was Sie tun sollten, um Schlimmeres  zu verhindern.

Lesen Sie auch: Fremdwährungskredite: Fallbeispiele 3/2013 und Aufgespiesst: Fremdwährungskredite 3/2013

Nach mehr als vier Jahren schlechter Nachrichten würde sich wohl kaum jemand mehr die Finger an Fremdwährungskrediten verbrennen. Ganz abgesehen davon ist es für Private in Österreich seit Herbst 2008 kaum mehr möglich, einen Kredit in Schweizer Franken, Yen oder einer anderen fremden Währung aufzunehmen. Zu groß sind die ­Risiken, die mit den Wechselkursen einhergehen, und auch die Abzahlung eines Kredits mithilfe eines endfälligen Tilgungsträgers hat sich alles andere denn bewährt.

Fremdwährungskredite: Thema nicht vom Tisch

Trotzdem ist das Thema nicht vom Tisch. Der große Boom mit Fremdwährungskrediten liegt nur wenige Jahre zurück. Und da dabei üblicherweise lang laufende Darlehen von 10, 20 oder mehr Jahren aufgenommen wurden, müssen rund 200.000 Österreicher noch auf Jahre hinaus mit den Folgen dieser hochgejubelten und von Banken und Vermittlern heftig gepushten Finanzierungsform kämpfen. Sie sind dabei nicht ganz alleine, wie mehrere Rechtsurteile zeigen (siehe dazu „So geht’s nicht!“). Dennoch muss jeder der Betroffenen mehr oder weniger für sich allein entscheiden, wie es mit seinem noch aushaftenden Fremdwährungskredit weitergehen soll.

Individuelle Faktoren entscheiden

Standardlösungen gibt es nicht, denn die Darlehensverträge unterscheiden sich schon im Hinblick auf die Laufzeit und die Tilgungsträger sehr stark voneinander. Zudem können bei jedem Kreditnehmer andere Faktoren eine Rolle spielen. So ist für weitere Entscheidungen etwa die Restlaufzeit des Fremdwährungskredites sehr wichtig, ganz zu schweigen von der persönlichen finanziellen Situation.

Fremdwährungskredit optimieren

Wer sich zum Beispiel bereits damit schwertut, den Kredit in der Fremdwährung abzustottern, für den ist eine Konvertierung in den Euro schon gar keine Option. Ein wichtiger Schritt vor weiteren Entscheidungen ist also, das eigene Budget zu durchleuchten und festzulegen, welche monatliche ­Belastung überhaupt möglich wäre, um den Fremdwährungskredit zu "optimieren“.

Abwarten, abstatten oder aussteigen

Die Finanzmarktaufsicht bläst gegenüber den Banken relativ offen zum Rückzug aus dem Fremdwährungsdebakel, und die Banken geben den Druck an ihre Kunden weiter, weil sie die Problemkredite gern aus ihren Büchern streichen würden.

Franken könnte gegenüber dem Euro kräftig anziehen

Der Grund ist naheliegend: Sollte die Schweizer Nationalbank die seit 2011 geltende Kursfixierung des Frankens bei rund 1,20 aufheben, etwa weil sich die Schweizer Wirtschaft erholt hat, könnte der Franken gegenüber dem Euro kräftig anziehen. Dadurch würde sich das bestehende Problem nur noch verstärken. Aber ohne Wenn und Aber aus den Franken-Krediten auszusteigen, ist für viele Kreditnehmer nicht sinnvoll oder überhaupt leistbar. Zusammengefasst stehen folgende Optionen zur Wahl:

Konvertierung in Euro. Durch diese von vielen Banken favorisierte Variante erhöht sich die Kreditschuld massiv, viele Darlehensnehmer fangen dadurch quasi wieder von vorne an mit den Rückzahlungen. Da sich viele die monatliche Belastung in Euro nicht leisten können, muss zum Ausgleich die Laufzeit verlängert werden. Der Tilgungsträger wird in diesem Fall stillgelegt oder aufgelöst und zur Teiltilgung verwendet. Letzteres verringert die aushaftende Kreditsumme und somit die Gesamtbelastung. Wichtig: beide Varianten durchrechnen lassen! Vorteil: Man lässt das „Abenteuer“ Fremdwährungskredit und das Risiko eines später vielleicht noch höheren Franken-Kurses endgültig hinter sich und kann genau kalkulieren, wie viel an Kreditkosten in den kommenden Jahren anfallen wird und wie lange.

Mehreinzahlungen/Änderung beim Tilgungsträger. Hier bleiben Sie in der Fremdwährung, in der Hoffnung, dass sich der Kurs erholt, und gleichen das Minus aus dem Tilgungsträger durch zusätzliche Zahlungen aus – am besten nicht durch eine weitere Lebensversicherung, sondern durch sicher kalkulierbare, flexible Ansparprodukte. Ein reiner Austausch des Tilgungsträgers ist doppelt zu hinterfragen, da hier eventuell nur ein weiteres Mal Verwaltungsgebühren anfallen und Provisionen kassiert werden sollen.

Umstellung auf (Teil-)Abstattung. Sie bleiben in der Fremdwährung, zahlen aber nicht mehr nur die Zinsen, sondern stellen auf Tilgung des Kredits um. Der Tilgungsträger wird in diesem Fall entweder stillgelegt (Prämienfreistellung) oder aufgelöst und zur Teiltilgung verwendet. Vorteil: Der Kreditbetrag und damit das Risiko verringern sich dadurch Stück für Stück. Nachteil: Der aktuell starke Schweizer Franken, da die Rückzahlungen zuerst in Franken umgerechnet werden; und je höher der Kurs des Schweizer Frankens, desto höher die Gesamtkosten. Modellrechnungen zeigen, dass diese Variante von vielen Kreditnehmern wohl nicht ohne Laufzeitverlängerung gestemmt werden kann.

Sondertilgungen. Durch Ansparen auf einem sicheren, flexiblen Produkt könnten Teiltilgungen des Kredits durchgeführt werden. Diese Variante ist aber nur bei einer teilweisen Erholung des Euro gegenüber dem Franken-Kurs sinnvoll.

Keine Veränderungen. Nicht zu reagieren verzögert die Probleme meist nur, denn die Hoffnung, dass der Euro den ursprünglichen Einstiegskurs erreicht und/oder der Tilgungsträger die geplante Ablaufleistung doch noch erbringt, ist sehr gering. Konsequenz des ­Abwartens: entweder eine deutlich höhere monatliche Belastung oder eine stark ver­längerte Laufzeit und somit eine schwer einzuschätzende, auf jeden Fall erhöhte Gesamtbelastung.

Zeitgerecht reagieren

Zeitgerecht reagieren

Suchen Sie das Gespräch mit dem Anbieter Ihres Fremdwährungskredits und lassen Sie sich über die Optionen in Ihrem Fall aufklären. Holen Sie sich auch bei unabhängigen Beratern Hilfe und unterschreiben Sie Umstellungs- oder Änderungsvorschläge erst nach reiflicher Überlegung. Insbesondere Produktwechsel bei den Tilgungsträgern sind mit Argusaugen zu betrachten. Rechnen Sie genau nach, damit Sie nicht – mit wenig Effekt auf die Kreditbelastung – doppelt Gebühren zahlen.

Am Thema dranbleiben

Wenn Sie sich falsch beraten fühlen, sollten Sie rasch reagieren und im Hinblick auf eine mögliche Verjährung eine Beratung bei Konsumentenschutzeinrichtungen wie dem VKI und den Arbeiterkammern in Anspruch nehmen. Bleiben Sie auf jedem Fall an dem Thema dran, denn aufgrund von Verbandsklagen und anderen Prozessen ändert sich die rechtliche Situation immer wieder – nicht selten zugunsten der betroffenen Kreditnehmer.

Die Ursache der Probleme

Viele Privatkredite wurden in einer Fremdwährung, vor allem Schweizer Franken, aufgenommen. Niedrigere Zinsen und günstige Wechselkursveränderungen sollten die Kreditschuld geringer machen als bei einem Darlehen in Euro. Viele Kredite waren endfällig, das heißt, sie wurden nicht durch regelmäßige Ratenzahlung kontinuierlich abgezahlt, sondern es wurde auf einen Tilgungsträger (vornehmlich Lebensversicherungen) angespart, durch den die Kreditschuld am Ende auf einmal gelöscht werden sollte.

Problem 1: Der Euro verlor an Wert, der Schweizer Franken wurde immer stärker – der erhoffte Zins- und Wechselkursgewinn fiel weg.

Problem 2: Der Kapitalmarkt war äußerst volatil (es gab ein großes Rauf und Runter). Dadurch und aufgrund der hohen Kosten entsprechen die Tilgungsträger (oft fondsgebundene Lebensversicherungen) bei Weitem nicht den Erwartungen. Das eingezahlte und erwirtschaftete Geld reicht nicht zur Tilgung der Kreditsumme aus.

Unzulässige Klauseln: So geht´s nicht!

Nachdem sich im Jahr 2008 der Wind gedreht hatte und die Fremdwährungskredite immer stärker ins Trudeln gerieten, fuhren die Banken zunächst einige schwere Geschütze gegen die Kreditnehmer auf. Durch Verbandsklagen konnte der VKI bereits etliche dieser Klauseln erfolgreich bekämpfen. Unzulässig ist somit zum derzeitigen Stand,

  • wenn Banken von den Kreditnehmern weitere Sicherheiten wie etwa eine vorhandene Lebensversicherung zur Besicherung des Fremdwährungskredits fordern;
  • wenn ein Kredit ohne Einwilligung des Kreditnehmers von Franken in Euro konvertiert wird ("Zwangskonvertierung“) – darunter fallen Klauseln mit weitgehenden Konvertierungsrechten der Bank, etwa bei nachhaltigem Wechselkursanstieg oder bei Überschreiten einer bestimmten Prozentgrenze;
  • wenn eine Klausel ein unbegründetes jederzeitiges Kündigungsrecht für die Bank vorsieht;
  • wenn erhöhte Refinanzierungskosten, sprich: höhere Zinsen als im Kreditvertrag vorgesehen, von den Kreditnehmern getragen werden sollen.

Zusammenfassung

  • Handlungsbedarf. Von der Methode "Abwarten und Tee trinken" ist abzuraten, nicht nur bei sehr kurzer Restlaufzeit eines Fremdwährungskredites.
  • Monatlich mehr oder insgesamt länger. Welche Optimierungsform zum Einsatz kommen kann, hängt vor allem von der eigenen monatlichen Belastbarkeit ab und davon, ob es die persönlichen Umstände zulassen, die Laufzeit um etliche Jahre zu verlängern.
  • Rat holen. Umstellungsvorschläge nicht überstürzt und ungeprüft unterschreiben. Lassen Sie sich unbedingt von unabhängigen Stellen (etwa VKI oder AK) oder von fachkundigen Juristen beraten.

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