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Paybox - VKI klagt wegen AGB-Änderung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagt die Firma Paybox auf Unterlassung der Verwendung einer "Verschweigungsklausel" in ihren AGB. Die von Paybox auf Basis dieser Klausel angekündigten Vertrags- und Entgeltänderungen wären - fiele die Klausel weg – genauso unwirksam, wie die daraufhin von Paybox vorgenommenen Sperren von Anschlüssen.

AGB-Änderungen per sms angekündigt

Im Oktober vergangenen Jahres hatte Paybox, das mobile Zahlungsservice der paybox Bank AG, an ihre Kunden sms verschickt, darin  wurden für den 1.Jänner 2014 Vertrags- und Entgeltänderungen angekündigt: „Die paybox Bank darf dem Kunden Änderungen dieses Vertrages, insbesondere auch der Entgelte, spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden dieser Änderungen vorschlagen. Der Kunde wird via SMS-Nachricht auf sein mobiles Endgerät, E-Mail (sofern er solche Adresse bekannt gegeben hat) oder Brief verständigt.

Die Zustimmung des Kunden zur Vertragsänderung gilt als erteilt, wenn dieser seine Ablehnung mittels EMail, SMS-Nachricht oder Brief (Datum der Postaufgabe) nicht vor dem vorgesehenen Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung gegenüber der paybox Bank angezeigt hat. Der Kunde hat jedoch auch das Recht vor Inkrafttreten der Änderungen seinen Vertrag kostenlos und fristlos zu kündigen. Nimmt der Kunde den Änderungsvorschlag nicht an, hat die paybox Bank die Möglichkeit der ordentlichen Vertragsbeendigung/-kündigung."

Intransparent und unwirksam

Kurz gesagt: Wer nicht aktiv widerspricht, der akzeptiert stillschweigend. So zumindest stellte sich Paybox die künftige Geschäftsgrundlage vor. Dazu sperrte die Firma auch noch gleich allen Kunden, die Widerspruch gegen die Klausel eingelegt hatten, den Zugang. Für den VKI ist die Klausel intransparent und deshalb unwirksam, weil die geplanten Änderungen in keiner Weise näher bestimmt sind.

Der VKI hat daher im Auftrag der Arbeiterkammer Kärnten  gegen diese Klausel beim Handelsgericht Wien eine Verbandsklage eingebracht. Das Verfahren ist anhängig. Gibt das Gericht dem VKI Recht, sind die angekündigten Änderungen ohne Vertragsbasis und daher unwirksam. Paybox müsste dann auch die ausgesprochenen Vertragskündigungen der Kunden zurücknehmen, die gegen die Klausel Widerspruch eingelegt haben.

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