Zum Inhalt

Pendlerrechner - Zweiter Versuch

Der umstrittene Pendlerrechner des Finanzministeriums wurde überarbeitet und wird Ende Juni online gehen. Für den Bezug von Förderungen ist er zwingend zu nutzen.

Mit jedem Wechsel von Arbeitsstelle oder Wohnort (wenn Umzug beruflich bedingt) beginnt seit Jahren das Spiel mit dem Finanzamt erneut:

  • Wie groß ist die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstelle in Kilometern?
  • Wie lange dauert der An"fahrts"weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle in Stunden und Minuten?
  • Sind öffentliche Verkehrsmittel vorhanden und zumutbar?
  • Steht mir das kleine oder große Pendlerpauschale zu und in welcher Höhe?
  • Steht mir der Pendler-Euro zu und in welcher Höhe?

Nachfragen vom Finanzamt und Streitereien um den korrekten (weil steuerlich absetzbaren) Arbeitsweg waren mit dem Finanzamt immer vorprogrammiert.

Neuer Versuch nach Fehlstart

Seit Februar 2014 sollte damit Schluss sein. Das Bundesministerium hatte den im Herbst 2013 beschlossenen Pendlerrechner in Betrieb genommen. Sie finden den Pendlerrechner des Finanzministeriums unter dem Link https://www.bmf.gv.at/pendlerrechner

Dann aber gab es Kritik insbesondere von Seiten der Arbeiterkammer (AK) und dem ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB: Oft wurden die kürzesten statt die schnellsten (aber längeren) Wege berechnet und Fahrtzeiten insbesondere in Stoßzeiten zu kurz vorgesehen. Diese Kritikpunkte wurden jetzt nachgebessert, die neue Version des Pendlerrechners geht am Mittwoch, 25. Juni online.

Und wie funktioniert dieser Pendlerrechner?

Sie geben die genauen Adressen von Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstelle sowie Ihre üblichen Arbeitszeiten ein. Zusätzlich müssen Sie als Grundlage für die Berechnungen angeben:

  • den Kalendertag für die Beauskunftung
  • Anzahl der Fahrten zur Arbeitsstätte im Monat (4-7; 8-10 oder über 10)
  • ob die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel wegen Gehbehinderung unzumutbar ist
  • ob ein arbeitgebereigenes Kfz für die Fahrten zur Verfügung steht.

Wichtige Fragen zum Verständnis beantwortet ein Link zu den "häufigen Fragen zum Pendlerrechner", den jeder Nutzer des Pendlerrechners mit aufrufen sollte.

Wichtig ist, dass die jetzt ermittelte Fahrtstrecke rein unter steuerlichen Aspekten erfolgt, d.h. keine Empfehlung des Finanzamtes für Ihre reale Fahrtentscheidung ist.

Als Ergebnis erhalten Sie eine Aufstellung mit:

  • Ihren Eingaben zwecks Kontrollmöglichkeit
  • die Entscheidung über Kleines bzw. Großes Pendlerpauschale nebst Pendler-Euro
  • die gewählte Fahrtstrecke incl. Wartezeiten und Fußweg von und zu öffentlichen Verkehrsmitteln.

Zwingend von allen Arbeitnehmern zu nutzen

Der Ausdruck der Berechnungen ist für den Bezug der Förderung (Pendlerpauschale und Pendler-Euro) ab 2014 entweder beim Arbeitgeber abzugeben oder für die Einkommensteuerveranlagung des jeweiligen Jahres aufzubewahren.

Der Pendlerrechner ist kein freiwillig nutzbares Hilfsmittel des Finanzministeriums, vielmehr ist er von allen Arbeitnehmern zwingend zu nutzen. Der Pendlerrechner ist ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2014 anzuwenden. Auch diejenigen, die bei ihrem Arbeitgeber bereits ein Formular L34 ("Erklärung zur Berücksichtigung des Pendler-Pauschales ab 01.01.2013") abgegeben haben, müssen bis spätestens 30. September 2014 einen Ausdruck des ermittelten Ergebnisses des Pendlerrechners beim Arbeitgeber abgeben.

Pendlerrechner-Alt: Nachbessern ist möglich

Sofern Sie dies mit dem Ergebnis des Pendlerrechners-Alt bereits gemacht haben und der Pendlerrechner-Neu ein für Sie besseres Ergebnis erbringt können Sie das bessere Ergebnis beim Arbeitgeber nachmelden. Für Zeiträume davor ist der Pendlerrechner nicht anzuwenden.

Prüfen Sie die unterstellten Arbeitswege gründlich!

Da es hier für den Arbeitnehmer nicht nur um Kilometer und Minuten, sondern um eine wichtige steuerliche Förderung von Pendlern geht, sollte der vom Finanzministerium unterstellte Arbeitsweg sehr gründlich kontrolliert werden. Dieses betrifft insbesondere die Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln, auch und gerade bei mehrfachen Umstiegserfordernissen.

Prüfen Sie hierbei mit dem Fahrplan der Verkehrsbetriebe, ob die vom Rechner berücksichtigten Fahrtzeiten und Umstiegsmöglichkeiten auch real gegeben sind. Und natürlich auch, ob diese Verkehrsmittel das gesamte Jahr über fahren.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang