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Hutchison 3G Austria: Kündigung - Nicht gleich bearbeitet

, aktualisiert am

Obwohl eine Kundin fristgerecht gekündigt hatte, buchte Hutchison weiterhin Geld ab und schickte auch noch eine Mahnung. Hutchison entschuldigte sich. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.

Der Fall wurde für den Konsumenten positiv erledigt

Als Hutchison 3G („3“) den Handytarif anhob, machte Frau Mück von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Doch obwohl sie fristgerecht gekündigt hatte, wurden weiterhin 10 € Monatsgebühr von ihrem Konto abgebucht und eine weitere (inkl. Spesen 17,70 €) eingemahnt.

Weiter abgebucht und gemahnt

Frau Mück wandte sich an unser Beratungszentrum. Auf unser Interventionsschreiben reagierte das Unternehmen mit einer Entschuldigung: Frau Mücks Kündigungsschreiben sei längere Zeit unbearbeitet geblieben, man bedaure. Frau Mück erhielt von „3“ 30 € Entschädigung, die 17,70 € wurden von ihrem Kundenkonto
ausgebucht.

Zudem entschuldigte sich "3“ bei Frau Mück telefonisch für die Unannehmlichkeiten.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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Achtung bei Zusatzpaketen

Mit Kundennepp muss man auch bei Zusatz- und Monatspaketen rechnen. Im Zuge eines längeren Auslandsaufenthaltes habe ich ein zusätzliches „Monats“-Datenpaket um 9 € gebucht in der Annahme, dieses „Monats“-Paket läuft nach einem Monat automatisch aus. Dem aber war nicht so!

Da im Herbst 2014 gerade eine allgemeine Gebührenerhöhung bei Drei umgesetzt wurde, bezog ich die anhaltend höheren Gebühren zunächst auf diesen Umstand und bemerkte erst nach 3 Monaten das automatische Weiterlaufen des Monatspaketes. Anlässlich einer Nachfrage beim 3-Kundendienst (Hotline) wurde meine Kündigung erst mit dem Ende des gerade laufenden Monats akzeptiert. Es empfiehlt sich daher dringend, solche Buchungen nur über die Service-Hotline vorzunehmen und sich die zeitliche Limitation bestätigen zu lassen.

Meinem mich damals begleitenden Schwager ist übrigens dasselbe Malheur bei A1 passiert. Mit unfeinen Abzocke-Tricks muss man also bei allen Providern rechnen.

Dr. Hans Dinges
E-Mail
(aus KONSUMENT 5/2015)

Betteln um Kündigung

Die Kündigungsbedingungen bei Telekommunikationsunternehmen sind eine Frechheit: Sachlich nicht gerechtfertigte 3 Monatsfrist bei abgelaufenen Verträgen, keine Möglichkeit in der Filiale zu kündigen, wo man jederzeit einen Vertrag abschließen kann (bei telering ist das direkt im Hauptgebäude) und Kündigungsformulare, um die man betteln darf, nachdem von der Kündigungshotline auf die Internetseite verwiesen wird und dann nach einem Mail an die Adresse, die auf der Seite angegeben ist, erst wieder aufgefordert wird das Formular mit Unterschrift zu faxen oder zu mailen (ohne das Formular anzuhängen, so geschehen bei 3). Die Kündigungsmodalitäten gehören fair gestaltet.

Mag. Thomas Parger
E-Mail
(aus KONSUMENT 5/2015)

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