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Bauers „Da komm‘ ich her, steirische Erdbeeren“ - Missverständlich gekennzeichnet

Lebensmittel-Check Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: eine Packung Erdbeeren mit verwirrender Kennzeichnung.

 

Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": "agepackt am 07/14" steht auf der Packung; ein Abpackdatum vom Vorjahr? Was hat das zu bedeuten? Bild: VKI/U. Romstorfer
Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": "agepackt am 07/14" steht auf der Packung; ein Abpackdatum vom Vorjahr? Was hat das zu bedeuten? Bild: VKI/U. Romstorfer

Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": "agepackt am 07/14" steht auf der Packung; ein Abpackdatum vom Vorjahr? Was hat das zu bedeuten? Bild: VKI/U. Romstorfer

Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": Die Angabe "abgepackt am 07/14" hat die Funktion einer Losnummer", teilte uns Rewe mit. Bild: U. Romstorfer/VKI
Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": Die Angabe "abgepackt am 07/14" hat die Funktion einer Losnummer", teilte uns Rewe mit. Bild: U. Romstorfer/VKI

Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": Die Angabe "abgepackt am 07/14" hat die Funktion einer Losnummer", teilte uns Rewe mit. Bild: U. Romstorfer/VKI

Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": Rewe will künftig statt "abgepackt am ..." die Formulierung "Losnummer" verwenden.  Bild: U. Romstorfer/VKI
Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": Rewe will künftig statt "abgepackt am ..." die Formulierung "Losnummer" verwenden. Bild: U. Romstorfer/VKI

Bauers "Da komm' ich her, steirische Erdbeeren": Rewe will künftig statt "abgepackt am ..." die Formulierung "Losnummer" verwenden. Bild: U. Romstorfer/VKI

Verwirrende Kennzeichnung

Das steht drauf: Da komm‘ ich her, steirische Erdbeeren

Gekauft bei: Billa

Das ist das Problem

Prall, süß und saftig – so sollen Erdbeeren sein. Die roten Früchte sind pur, mit Joghurt, mit Schlagobers oder zu einem Dessert verarbeitet ein Hochgenuss. Bauers „Da komm‘ ich her, steirische Erdbeeren“, gekauft bei Billa, sind in einer durchsichtigen Box verpackt. Es kann daher noch im Geschäft problemlos kontrolliert werden, ob die empfindlichen Früchte einwandfrei sind. Die Erdbeeren der Packung, die wir erstanden hatten, waren samt und sonders tadellos. Insofern war alles bestens.

Abpackdatum: ein Etikettierungsfehler?

Doch dann lasen wir auf der Banderole „abgepackt am 07/14“. Abgepackt im Juli 2014? Das kann ja wohl nicht ernsthaft so gemeint sein. Also ein Etikettierungsfehler? Wir fragten nach – beim Produzenten, Bauers Beeren, und bei Rewe, in dessen Geschäften diese Erdbeeren verkauft wurden.

„Abgepackt am 07/14“ stehe für abgepackt am 7. Tag der Woche (Sonntag) in der 14. Kalenderwoche dieses Jahres; diese Kennzeichnungsart entspreche den Vorgaben von Rewe, erklärte Bauers Beeren.

Abpackdatum mit Losnummernfunktion

Die Angabe „abgepackt am 07/14“ benenne zwar das Abpackdatum, habe aber die Funktion einer Losnummer, erfuhren wir von Rewe. (Von wenigen Ausnahmen abgesehen, ist die Loskennzeichnung auf Lebensmittelpackungen Pflicht.) Um Missverständnissen vorzubeugen, werde in Hinkunft aber statt „abgepackt am …“ „Losnummer …“ auf der Banderole stehen, kündigte Rewe an.


Lesen Sie außerdem folgende Artikel:

Reaktionen der Firmen Bauers Beeren und Rewe

Was Bauers Beeren und Rewe zur Kennzeichnung der „Da komm‘ ich her, steirische Erdbeeren“ sagen.  

Reaktion der Firma Bauers Beeren

„Abgepackt am: 07/14 bedeutet der 7. Tag der Woche (Sonntag) in der 14. Kalenderwoche dieses Jahres.
Dieses Abpackdatum finden Sie auch bei Kartoffeln, Zwiebel und anderem Gemüse. Wir haben diese Vorschreibung von REWE International erhalten, unser Abpackdatum so zu kennzeichnen.“

Bauers Beeren GmbH
11. 4. 2015

Reaktion von Rewe

„Die Formulierung ,Abgepackt am …‘ ist zwar korrekt, leider aber etwas missverständlich. Naturprodukte wie Obst und Gemüse werden nicht verändert (geschnitten, vermischt, vermengt etc.) sondern so verkauft, wie sie gewachsen sind – daher haben sie kein Mindesthaltbarkeitsdatum.
Allerdings muss die Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Rückverfolgbarkeit bedeutet die Möglichkeit, ein Lebensmittel durch alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen zu verfolgen. Dies wird dadurch gewährleistet, dass auf jeder Stufe der Lebensmittelkette zumindest der unmittelbare Vorlieferant und der unmittelbare Abnehmer bekannt und erfasst sind.

Die Rückverfolgbarkeit ist ein wichtiges Sicherheitsinstrument angesichts der komplexen, globalen Güterströme, um bei besonderen Vorkommnissen durch genaue Ursachenverfolgung Schadensbegrenzung betreiben und Verbraucher gesichert informieren zu können.

Um Lebensmittel auf dem Markt identifizieren zu können, ist die Angabe der Loskennzeichnung auf der Verpackung – bis auf wenige Ausnahmen – rechtlich verpflichtend. Die Angabe ,Abgepackt am 07/14‘ benennt zwar – wie vom Hersteller beschrieben – das Abpackdatum, hat aber die Funktion einer Losnummer.
Wir nehmen Ihr Anliegen ernst und werden daher zukünftig – um Missverständnissen vorzubeugen – statt ,Abgepackt am …‘ die Formulierung ,Losnummer …‘ verwenden.“

REWE International AG
22. 4. 2015

Wir meinen: Wir freuen uns auf die neue, unmissverständlich formulierte Packungsaufschrift.
 

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