Zum Inhalt

Behörden, ERGO, Rundfunkgebühr ... - Ihre Meinung ist uns wichtig

Hier die Liste der Leserbriefe, die wir in KONSUMENT 9/2015 veröffentlicht haben. Sollte sich ein Leserbrief auf einen konkreten Artikel beziehen, dann finden Sie ihn auch bei diesem Artikel.

BAWAG PSK 9/2015

Kein Geldwechsel

Mein Schwiegervater besuchte die Filiale der BAWAG P.S.K. in 1160, Neulerchenfelder Str. 23 und wollte einen 100 Euro-Schein auf kleine Banknoten wechseln. Die Mitarbeiterin am Schalter fragte ihn, ob er Kunde der BAWAG sei und als mein Schwiegervater dies verneinte erwiderte die Dame, er möge doch in eines der umliegenden Geschäfte gehen; dort werde man sicher seinem Wunsch entsprechen.

Mein Schwiegervater ist im 79. Lebensjahr und auf den ersten Blick ist erkennbar, dass er mobilitätseingeschränkt ist und sich nicht mehr der besten Gesundheit erfreut. Vollkommen losgelöst von der Frage ob Geldwechsel für die BAWAG P.S.K. zum Tagesgeschäft zählt, oder ob sie aufgrund ihrer Lizenz dazu gar verpflichtet ist, wäre es eine Sache von Anstand und Respekt einem betagten Menschen in dieser Situation zu helfen. Es ist bedauerlich, dass in einem Dienstleistungsunternehmen so agiert wird!

Walter L.
Wien

Feta-Käse 8/2015

Falscher Preis für Merkur

Leider wurde in unserer Tabelle für den Feta g.U. von Merkur versehentlich der Preis für die 400-g- Packung angegeben. Untersucht wurde aber die 200-g-Packung, die nicht 3,29 sondern1,69 Euro kostet, was einen Preis von 0,84 Euro pro 100 g Feta ergibt. Wir bedauern.

Die Redaktion

Gasthermen: Generelles Ende? 7/2015

Brennwertgeräte und Kaminsanierung

Leider bringt die Richtlinie 2009/125/EG und die Verordnung(EU) Nr. 813/2013 der Kommission noch wesentlich weitergehende bedeutsame Änderungen für die Betreiber von Gasheizgeräten! Zwar können – wie Sie sagen – „alte“ Heizwertgeräte weiter verwendet werden, aber da namhafte Herstellerfirmen ihre Produktionen einstellen, sind Ersatzteile auslaufend. Somit müssen in absehbarer Zeit in Miet- oder Eigentumsobjekten immer mehr Heizungen frühzeitig erneuert werden.

Richtig ist, dass dann auch der Kamin zu sanieren ist, da neue Brennwertgeräte nicht an den alten Kamin angeschlossen werden können. Die Problematik betrifft aber dennoch auch Mehrparteienhäuser, also wo mehrere Heizungen an einen Kamin angeschlossen sind, da die erwähnte Ausnahme nur für raumluftabhängige Geräte ohne Gebläseunterstützung gilt, also für einen sehr geringen Teil der verwendeten Geräte.

Somit werden wir uns dem Szenario bald stellen müssen, dass in einem Wohnhaus eine an einem gemeinsamen Strang hängende Therme irreparabel defekt wird und gegen eine (dann nur noch als Brennwertgerät erhältliche) neue Therme ausgetauscht werden muss. Dazu muss dann noch der Kamin umgebaut werden (zusätzlich zu weiteren Installationsarbeiten). An diesem umgebauten Kamin darf dann keines der „alten“ Geräte der Nachbarn mehr angeschlossen bleiben! Also müssen auch diese erneuert werden! Das ist nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sondern bedeutet auch vor allem in der Winterzeit eine mehrwöchige Periode, in der nicht geheizt werden kann!

Dazu kommen noch derzeit ungeklärte rechtliche Fragen, zB der Kostentragung und der Zustimmungserfordernisse für Umbauten. Die EU Verordnung gibt es bereits und wird gelten! Die Probleme müssen wieder einmal die Konsumenten lösen und bezahlen!

Mag. Christian B.
Sachverständiger für Gebäudesicherheit
E-Mail

Halogenlampen: Verbot 2018 8/2015

Konsumenten müssen Pioniere sein

Sie haben recht: viele EU-Verbote sind sinnlose Reglementierung von Bürgern, die plötzlich nicht mehr wie bisher duschen, staubsaugen, oder Gurken essen dürfen. Dennoch möchte ich das Verbot von Glühlampen als sinnvoll (aber unvorbereitet) bezeichnen; das Verbot der Halogenbrenner als Leuchtmittel scheint mir aber als das Erkennen eines Irrweges in der Beleuchtungstechnik.

So ein Verbot unterstützt die Entwicklung marktgerechter LED-Leuchtmittel. Wir Konsumenten können nicht warten, bis sie entwickelt sind, sondern wir müssen sie mit all unserem Pioniergeist entwickeln lassen, indem wir sie kaufen. Auch die Glühbirne, auch das Auto, auch das Telefon hat sich durch Nachfrage verbessert; die jeweils ersten Kunden haben viel gezahlt für ein rückblickend nicht ausgereiftes Produkt. Zu bekritteln ist sicherlich die Fristsetzung vom Schreibtisch aus, die Hersteller und Konsumenten überfordert.

Ferdinand W. S.
E-Mail

Philips TV-Gerät 9/2015

Reparatur unwirtschaftlich

Ich kaufte 2011 einen Fernseher Philips 46PFL970K, welcher mit 2.080 € auch nicht gerade zu den Billiggeräten gehörte. Vor einigen Monaten kam es dann immer wieder zu Bildstörungen, wobei Ende April dann kein Bild sondern nur mehr Streifen zu sehen waren. Wie mir dann mitgeteilt wurde ist das LCD Panel defekt, eine Reparatur nicht mehr möglich bzw. erwies sie sich als unwirtschaftlich. Ich erhielt dann vom Philips Treue Team eine Restwertgutschrift von 390 € angeboten wenn ich mir innerhalb einer Woche wieder einen Philips Fernseher kaufen würde.

Nach einem Totalschaden nach so kurzer Zeit, fehlt mir allerdings das Vertrauen in diese Marke und werde mir keinen Philips Fernseher mehr kaufen.

Wolfgang S.
Perchtoldsdorf

Radio: keine Rundfunkgebühr bei Computer 9/2015

Haushaltsabgabe statt Gebühr

Dieses Urteil wird wohl nur ein kurzer Sieg bleiben. Nicht umsonst möchte der ORF eine Haushaltsabgabe durchsetzen, damit es egal ist ob man überhaupt einen Fernseher hat oder den ORF konsumieren möchte, gezahlt werden muss trotzdem. Meine Vermutung ist, nach den Wien Wahlen wird es soweit sein.

User "Chris 1976"

Internet-Streaming ist nicht Rundfunk

Mir ist dieser Jubel wegen der ORF-Gebühren unverständlich. Ich bin froh über die hohe Qualität von Ö1 und höre es regelmäßig. Gestern haben wir über YouTube einen alten Tatort angesehen. Nie wieder. Streaming war ständig unterbrochen und dann ständig Werbeeinschaltungen, unerträglich. Natürlich sind Gebühren lästig, aber wenn ich ins Cafe geh, zahl ich auch.

User "Malowan 80"

Rocket-Lebensversicherung der ERGO/ÖVAG 8/2015

Belogen

Ich war bis Mai 2014 selbst 20 Jahre bei einer VB [Volksbank] beschäftigt. Ich habe für meine Eltern 2 Einmalerläge im Jahr 2010 gemacht. Damals habe ich selbst bei der ERGO Versicherung und bei der ÖVAG betreffend der Sicherheit nachgefragt. Mir wurde versichert, dass der versprochene Ertrag ausgezahlt wird und das Kapital sicher ist. Ich will mit diesem Mail nur mitteilen, dass die Kundenberater der einzelnen Volksbanken auch ohne Gewissen belogen wurden. Die Kundenberater sind in diesem Fall auch Opfer der ÖVAG und der ERGO. Gott sei Dank bin ich nicht mehr bei der VB beschäftigt.

Name der Redaktion bekannt

Unsere Rechtsabteilung prüft eine Sammelklage. Bis Redaktionsschluss hatten sich etwa 3.000 Geschädigte gemeldet. Aktuelle Infos für Betroffene auf www.verbraucherrecht.at.

Kritik an Finanzmarktaufsicht

Es scheint so zu sein, dass bei komplexeren Vorgängen die FMA nicht in der Lage ist, die österreichischen Kapitalmarktkunden zu schützen, obwohl sie zu diesem Zweck errichtet wurde. Anfragen an die FMA zu diesen Rocket bzw ÖVAG Vorgängen werden mit einem nichtssagenden Serienbrief beantwortet. Ich gehe davon aus, dass Versicherungsverträge immer an die FMA zur Prüfung eingereicht werden und sehe darin wenig Sorgfalt auch bei der FMA, wenn sie einen Garanten wie die ÖVAG aufgrund der Insidern damals (2009) bekannt gewesenen Probleme (Partizipationskapital etc) akzeptiert und solche Verträge nicht beeinsprucht.

Mag. Helmut L.
Kommentar auf konsument.at

Spar: Eier vom Wanderhuhn 8/2015

Von wegen bio

Danke für den Beitrag „Wanderhuhn“. Zum Glück gibt es den VKI! Wer sonst würde die Konsumenten auf den Spar-Bio-Eier Schmäh – „Wanderhuhn“ aufmerksam machen.

Günter H.
E-Mail

Staubsauger 7/2015

Testsieger günstig gekauft

Ich hab mir den Testsieger bei den Saugern mit Beutel gekauft. Hab den Staubsauger nun seit knapp einem Monat und bin sehr zufrieden. Kleiner Tipp für alle, die sich den Staubsauger auch kaufen wollen: Vergleicht vorher unbedingt den Preis! zB auf Geizhals ist das aktuell billigste Angebot bei 189 €, während er bei einigen Händlern auch um die besagten 270 € (laut Testtabelle) zu haben ist. Frohes Staubsaugen!

User "Dani22"

Die Preise können tatsächlich variieren. Wir führen die von den jeweiligen Herstellern empfohlenen Verkaufspreise an. In vielen Fällen finden Sie die Produkte bei den Händlern zu günstigeren Preisen.

Die Redaktion

Testwunsch Behörden 8/2015

Konkrete Vorschläge

Ich hatte wegen einer NoVA-Sache auf dem Finanzamt Innsbruck zu tun und war ganz entsetzt über die Unfreundlichkeit der Beamtin. Die Wartezeit bis zum Erscheinen der Sachbearbeiterin wurde durch Witzschilder wie „der schlimmste Moment des Tages ist die Zeit zwischen Aufstehen und Feierabend“ oder „wenn mich jemand sucht: ich bin im Kühlschrank“ an der Wand natürlich auch nicht erfreulicher. Möglicherweise hatte die Dame einfach einen ausgesprochen schlechten Tag – ich habe auch schon zuvorkommende, freundliche Beamte – auch am FA Innsbruck – erlebt. Trotzdem wundere ich mich immer wieder über das von Staatsdienern zur Schau getragene Selbstverständnis uns Bürgern (uns „Staat“, dem ja eigentlich zu „dienen“ wäre) gegenüber.

Deshalb schließe ich mich dem Wunsch von Michael Riedler (geäußert im KONSUMENT 8/2015 in der Rubrik Erdbeereis, Kreditwürdigkeit ... - Ihre Meinung ist uns wichtig ) an und würde einen Test von Behörden sehr begrüßen. Eine Idee, wie die Testergebnisse (hervorragende wie miserable) dann auch Eingang in die Beamtenwelt finden, habe ich allerdings im Moment nicht. Im Gegensatz zu Dienstleistern/Unternehmen am freien Markt dürften diese Ergebnisse den Behörden und ihren Vertretern herzlich egal sein.

Testkriterien könnten von der Einhaltung einfacher Höflichkeitsregeln (Anwesenheit zu den Öffnungszeiten; Zeitspanne, bis ein „Kunde“ überhaupt beachtet wird, Begrüßung, etc.) bis zu aktivem Mitdenken und Unterstützen eines Bürgers bei einem „komplizierteren“ Anliegen, bei dem möglicherweise mehrere Dienststellen befasst und dabei diverse Unterlagen benötigt werden, reichen. Vielleicht gibt es auch Behörden, von deren Beamten der Tester sogar nützliche Informationen erhält, nach denen er gar nicht gefragt hat, von denen der Beamte aber weiss (wissen müsste), dass sie ihm weiterhelfen bzw. die Erreichung seines Ziels erleichtern würden?

Beispiel Gericht: Grundbuch – erhält der Tester einen Grundbuchsauszug seiner Wohnung, wenn er nur die Adresse weiss? Wird ihm der Grundbuchsauszug auf Wunsch auch erklärt, bis er ihn versteht? Ist ihm jemand behilflich, eine Urkunde auszuheben und zu kopieren?

Beispiel Finanzamt: wie bekommt der Tester wieder Familienbeihilfe, wenn sein Kind nun doch studiert? Sagt man ihm, wie er sie möglichst weit rückwirkend wieder bekommt?

Beispiel Gebietskrankenkasse: Freundlichkeit der Kassenärzte, sowie: bewilligt/versagt der Kassenarzt verschriebene Therapien a) nach Befragung/ Untersuchung des Patienten; b) nach Befragung seiner Schreibkraft; c) grundsätzlich immer/nie?

Franziska B.
Aldrans

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang