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Gutscheine einlösen: Zielpunkt-Insolvenz - Vorher rechnen

, aktualisiert am

Ich habe Gutscheine von Zielpunkt, kann ich die noch einlösen? - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort, hier Mag. Manuela Robinson.

Manuela Robinson (Bild: U. Romstorfer/VKI)
Rechtsexpertin Mag.
Manuela Robinson

In der Zielpunkt-Filiale nicht. Ein in Insolvenz befindliches Unternehmen darf keine Gutscheine einlösen. Hier haben Sie nur einen sogenannten Ersatzanspruch, den müssen Sie im Konkursverfahren anmelden.

Zahlt es sich aus?

Sie müssen sich aber überlegen, ob sich die Anmeldung auszahlt. Die Grundgebühr für die Anmeldung einer Forderung beträgt 22 Euro. Wenn also ein Unternehmen im Konkursverfahren z.B. nur 15 Prozent seiner Schulden zahlen kann (die sogenannte Quote), dann würden Sie von einem 100-Euro-Zielpunkt-Gutschein nur 15 Euro bekommen - minus 22 Euro Anmeldegebühr ...

Da muss die Quote schon sehr hoch sein (was man bei der Anmeldung als Laie nicht wissen kann), dass aus den Gutscheinen noch ein paar Euro rausschauen.

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