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Investment-Fonds: Bestandsprovisionen - Versteckspiel

Finanzberater dürfen sich über eine Bestandsprovision freuen. Sie wird so gut wie nie offen ausgewiesen, sondern in den Verwaltungsgebühren versteckt. Wir meinen: Alle Kosten sollten offen deklariert werden.

Auf der Suche nach mehr Ertrag

Bei den klassischen Sparprodukten wie dem Sparbuch oder auch Anleihen erhalten Sie so gut wie keine Zinsen mehr. Auf der Suche nach noch ertragreichen Veranlagungsarten empfiehlt Ihnen Ihr Finanzberater jetzt Investment-Fonds. Und dies besonders günstig: sogar ein Rabatt auf den Ausgabe-Aufschlag (Agio) sei möglich.

Beim Kauf von Aktien oder Anleihen bezahlen Sie beim Kauf und Verkauf eine Provision, die oft ein Prozent des Anlagebetrages ausmacht. Bei Investment-Fonds hingegen bezahlen Sie zumeist nur beim Kauf ein Aufgeld oder Agio. Nicht beim Verkauf. Je nach Veranlagungsschwerpunkt des Fonds kann dieses allerdings drei bis sechs Prozent Ihrer Anlagesumme ausmachen. Es erscheint daher durchaus lukrativ, wenn einem hier ein Rabatt von 50 oder gar 100 Prozent versprochen wird.

Finanzberater lebt nicht vom Agio allein

Der Finanzberater wird es in der Regel nicht erwähnen, dass er nicht nur vom Agio als Vertriebsprovision profitiert, sondern auch ein zusätzliches Entgelt erhält. Und zwar nicht nur einmalig, sondern unter Umständen jahrelang – solange Sie diese Fonds in Ihrem Depot halten. Bestandsprovision nennt sich dieses dann. Nur selten wird über das Thema Bestandsprovision offen geredet, es wird unseres Wissens von keiner großen Bank erwähnt. Ein Beispiel: Im "Fonds ABC“ der Erste Bank (http://fondsabc.erste-am.com/?st=B) kommt der Begriff Bestandsprovision nicht vor.

ING DiBa rühmliche Ausnahme

Es gibt allerdings - Stand 9/2016 - eine rühmliche Ausnahme, und zwar die ING DiBa, die als Direktbank auch in Österreich aktiv ist. Die Bank weist hierbei nicht nur das Agio beim Kauf nebst dem gewährten Rabatt von 50 % bis 100 % aus, sondern auch die laufenden Kosten des Fondsinvestments.

Beispiel: Beim Fonds "3 Banken Value Strategie“ (ISIN: AT0000VALUE6) ist dies eine Verwaltungsgebühr von 1,5 Prozent im Jahr sowie eine Total Expense Ratio (TER) von 2,42 Prozent. Diese TER ist eine Kennzahl, in welche alle Kosten des Investments eingerechnet sind: je höher die TER desto höher die jährliche Kostenbelastung. Offen angegeben ist aber auch die Bestandsrevision:

Bestandsprovision: Die ING DIBA weist sie korekt aus, das ist nicht bei allen so (Bild: Screenshot ING DIBA, 8/2016)

Quelle: https://www.ing-diba.at/depot/fondssuche/AT0000VALUE6 (9/2016)

Dass die jährliche Verwaltungsgebühr der Bezahlung des Fondsmanagements dient, ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Vielmehr beinhaltet sie eben auch eine Bestandsprovision, was von der ING DiBa vorbildlich ausgewiesen wird. Immerhin 0,401 Prozent im Jahr der Veranlagungssumme erhält der Vermittler für seine (frühere) Tätigkeit. Die ING DiBa weist die Kostengröße nicht nur für die Anleger aus, sondern erklärt diese auch zusätzlich im Wissensbereich „Fragen zu Fonds“:

Bestandsprovisionen: So erklärt sie die ING DIBA (Bild: Screenshot ING DIBA, 8/2016)

Chance auf mehr Ertrag als beim Sparbuch

Der Kauf von Investment-Fonds bietet die Chance auf einen höheren Ertrag als bei reinen Sparprodukten. Allerdings ist diese Ertragschance auch mit Risiken verbunden. Und, wie oben gezeigt, mit nicht zu vernachlässigenden Kosten. Kosten, welche Ihre Chance auf einen höheren Ertrag mindern.
Da sollte es doch nur fair sein, dass Sie als Zahler dieser Kosten auch über die Höhe dieser Abzüge und ihre Zusammensetzung informiert werden. Nur dann haben Sie die Möglichkeit zu beurteilen, ob Kosten und Nutzen in Einklang stehen, ob Ihnen also die gute Performance des Fonds oder die besonders hohe Sicherheit die vergleichsweise hohen Kosten wert sind.

Es geht nicht nur um die Bestandsprovisionen sondern beispielsweise auch um die Erfolgsprovisionen (Performance Fees). Die fallen immer dann zusätzlich an, wenn bestimmte Erfolgsziele, die im Fondsprospekt erwähnt sind oder zumindest sein sollten, erreicht wurden. Sie können absolut oder in Relation zu einer Bezugsgröße definiert sein.

Mehrere Gebühren gleichzeitig

Schließlich kann es auch zu mehrfachen Verwaltungsgebühren kommen, und zwar im Falle von Dachfonds – da kann jeder Einzelfonds mit einer eigenen Verwaltungsgebühr belastet werden. Wir meinen: Darüber sollte der Konsument vorab im Grundsatz und laufend über die jeweilige Höhe informiert werden.

 

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