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AGB: Kleingedrucktes - Kommentar von G. Früholz

Lesen Sie das Kleingedruckte?

KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz (Bild: U. Romstorfer/VKI)
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Gerhard Früholz

Parkplätze in Einkaufszentren sind üblicherweise gratis, solche von Spitälern nicht. Eine Erfahrung aus jüngster Zeit: Einfahrt auf den Parkplatz des Landesklinikums Mödling. Am Automaten vor dem Schranken hängt die "Garagenordnung“ der WIPARK. Klar, mit dem Einfahren schließe ich einen Vertrag ab. Und da gibt es Geschäftsbedingungen, die für diesen Vertrag gelten.

40 Absätze, unlesbar

Sie umfassen mehr als 40 Absätze. Und der Text ist so klein gedruckt, dass er aus dem Auto heraus selbst beim besten Willen nicht zu lesen wäre. Ganz abgesehen davon: Zwei Autos stehen hinter mir und warten aufs Hineinfahren. Zugegeben: Selbst unter anderen Umständen hätte ich das Kleingedruckte nicht gelesen. Und es wäre mir auch völlig egal gewesen, was in den Geschäftsbedingungen steht. Aber hätte sich aus meiner Parkplatznutzung irgendein Problem ergeben, so hätte der Betreiber wohl auf diese „Geschäftbedingungen“ verweisen können – ich hätte sie bei der Einfahrt ja akzeptiert. Das ist lebensfremd und in etwa ebenso absurd wie die Annahme, dass viele Menschen bei Anmeldungen zu einem Onlinedienst die AGB vollständig lesen würden.

Klo putzen beim Festival

Ein britischer Provider hat es kürzlich vorgeführt: Über 20.000 Kunden haben durch vorschnelles Anklicken der Lesebestätigung akzeptiert, bei einem Festival Klos zu putzen. Ein Jux mit durchaus ernstem Hintergrund. Ganz ehrlich: Haben Sie je die Google-Nutzungsbedingungen gelesen? Wissen Sie, wie Facebook seine Kundenbeziehungen regelt? Kennen Sie die Geschäftsbedingungen für den BILLA-Vorteilsclub? Haben Sie eine Vorstellung davon, welche Änderungen Ihre Bank oder Ihr Kreditkartenanbieter jüngst in den AGB vorgenommen hat?

Unfaire Klauseln sind ungültig

Gut, dass es Konsumentenschutz gibt. Ob gelesen oder nicht, besonders unfaire Klauseln sind nicht gültig. Und im Einzelfall müssen Konsumentenorganisationen – auch wir vom VKI – eine gerichtliche Klärung vornehmen lassen. Denn „kleingedruckt“ darf nicht heißen, dass man uns Konsumenten jeden Unsinn unterjubelt. Da hört sich der Spaß auf!

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