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Pauschalreisegesetz: neu ab Juli - Mehr Schutz im digitalen Zeitalter

Ab dem 1. Juli 2018 gilt in Österreich das neue Pauschalreisegesetz (PRG). Der Schutz von Reisenden soll ausgebaut und moderner werden.

Was eine Pauschalreise ist, war bisher relativ einfach erklärt: mindestens zwei Reiseleistungen, z.B. Anreise & Unterkunft, werden zu einem Gesamtpreis kombiniert. Nun gibt es neue Möglichkeiten, die digitale Rahmenbedingungen und neue Buchungsformen ebenfalls berücksichtigen.  Die genannten Punkte müssen weiterhin erfüllt sein. Bei dem Gesetz geht es vor allem darum, wie eine Reise zustande kommt bzw. gebucht wird.

Neue Möglichkeiten

Im neuen Gesetz fallen auch viele Varianten eines individuell zusammengestellten Pakets unter den Begriff der Pauschalreise. Entscheidend ist, ob die Buchung der einzelnen Teile in einem erfolgt und wie die Zahlungsmodalitäten sind.

Wenn der Reisende also beispielsweise über einen Unternehmer eine Kombination mehrerer Dienstleistungen bucht oder mehrere Leistungen von verschiedenen Unternehmen, über ein verbundenes Buchungssystem, bucht („Click-through-Buchung“) – dann greift ab 1. Juli der Schutz des Pauschalreisegesetzes.

Jeder Unternehmer, der eine Pauschalreise für den Reisenden zusammenstellt, ist Reiseveranstalter. Legt ein Reisender selbst die einzelnen Teile in einen Online-Warenkorb, wird die Firma, welche diesen Warenkorb zur Verfügung stellt (also auf deren Website man bucht), zum Reiseveranstalter.

Bei Click-through-Buchungen ist es das Unternehmen, welches die Daten des Buchenden an die anderen Firmen weiterleitet. Das bedeutet für viele Unternehmen eine neue rechtliche Grundlage.

Schweigen gilt als Zustimmung

Geht bei oder vor Ihrer Reise etwas schief, so haben Sie umfassende Rechte: Weniger als 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise ist eine Preiserhöhung nicht mehr erlaubt. Sollte der Reiseveranstalter vor dieser Frist gezwungen sein, den Preis um mehr als acht Prozent zu erhöhen, müssen Sie das nicht akzeptieren. Sie können kostenlos zurücktreten. Haben Sie bereits etwas bezahlt, muss er Ihnen das Geld zurückzahlen. Das gilt auch, wenn ein Reiseveranstalter vor Beginn der Reise andere wesentliche Bestandteile ändern möchte. Hier gilt Schweigen als Zustimmung.

Ihr Urlaubsort kann nach der Buchung zur Gefahrenzone werden, sei es durch Erdbeben oder politische Unruhen. Wenn dadurch Ihre Reise vor Antritt vereitelt wird, haben Sie ein kostenloses Rücktrittsrecht. Sie müssen keine Stornogebühr bezahlen.

Mängel reklamieren!

Mängel sollten Sie unbedingt gleich vor Ort reklamieren. Und zwar schriftlich beim Reiseveranstalter oder beim Reisebüro – nicht nur an der Hotelrezeption! Wenn Sie die Mängel nicht sofort anzeigen, kann das Ihre möglichen Schadenersatzansprüche schmälern. Sie haben außerdem das Recht auf Abhilfe vor Ort (z. B. ein anderes Zimmer) oder auf Preisminderung im Nachhinein sowie unter Umständen auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden.
 

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