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Wegpauschale von Handwerkern - Keine gesetzlichen Preisregelungen

"Vor Kurzem musste ich die Dienste eines Elektrikers in Anspruch nehmen. Über die Kosten hatten wir im Voraus nicht gesprochen. Nun stellt er mir zusätzlich zu seinem Arbeitsaufwand pauschal 50 Euro an Wegkosten in Rechnung – obwohl er aus meiner Gemeinde ist. Muss ich diese Wegkosten bezahlen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Maria Ecker, MA.

Mag. Maria Ecker - Leiterin des VKI-Beratungszentrums (Bild: A. Thörisch/VKI)
Mag. Maria
Ecker, MA

Keine gesetzlichen Preisregelungen

Grundsätzlich gibt es in Österreich keine gesetzlichen Preisregelungen. Ein Unternehmer, also auch ein Elektriker, kann im Rahmen der Vertragsfreiheit seine Preise frei festsetzen. Ohne eine Vereinbarung gilt dann ein „angemessenes Entgelt“ als abgemacht. Die Angemessenheit orientiert sich dabei am ortsüblichen Preis.

Kosten im Vorfeld abklären

Eine Wegpauschale kann vereinbart werden. Wurde eine solche, wie in Ihrem Fall, nicht vereinbart, darf die Anfahrtszeit von der Firma zum Kunden und retour zusätzlich zum Arbeitszeittarif verrechnet werden. Es empfiehlt sich daher, vor Beauftragung sowohl die Kosten der Anfahrt als auch die Höhe des Stundensatzes für die Arbeitsleistung abzuklären, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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