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Freizeit-Dienstleistungen - Ihre Rechte in der Coronakrise

Seit Mitte März können Freizeitdienstleistungen nicht mehr angeboten werden, Veranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben. Müssen Sie als Konsument weiterhin zahlen? Bekommen Sie Ihr Geld zurück? Als Verein für Konsumenteninformation (VKI) informieren wir Sie über Ihre Rechte.

Die österreichische Bundesregierung hat in den letzten Wochen einschneidende Maßnahmen beschlossen. Dadurch soll eine weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) verhindert werden. Anbieter von Freizeitdienstleistungen mussten schließen, Sport- und Kulturveranstaltungen wurden abgesagt oder verschoben. Auch Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sind größtenteils geschlossen. Was bedeutet das für betroffene Konsumentinnen und Konsumenten?

Geld zurück

Aus rechtlicher Sicht entfällt die Zahlungsverpflichtung. Der Grund dafür: Die Ursache für das Ausbleiben der Leistung liegt nicht im Einflussbereich der betroffenen Verbraucher. Deshalb haben Sie als Konsument das Recht, für abgesagte Veranstaltungen oder nicht durchgeführte Dienstleistungen Ihr Geld zurückzuerhalten.

Beispiel Fitnesscenter

Nehmen wir an, Sie haben ein Abo bei einem Fitnesscenter. Dafür müssen Sie monatlich einen gewissen Betrag zahlen. Aktuell ist das Fitnesscenter aber wegen der Maßnahmen zum Schutz vor Coronavirus-Erkrankungen (COVID-19) geschlossen. In diesem Zeitraum müssen Sie NICHT für Ihre Mitgliedschaft zahlen, da die Leistung des Fitnesscenters nicht erbracht werden kann. Für den Monat März können Sie den halben Betrag zurückverlangen. Für den April kann die Zahlung eingestellt werden – vorausgesetzt, die Einschränkungen bleiben aufrecht.

Wer zukünftige Zahlungen stoppen will, muss seine Bank informieren und den Dauerauftrag oder das Lastschriftverfahren widerrufen. Wir empfehlen, das Unternehmen schriftlich darüber zu informieren und die entsprechenden Unterlagen als Nachweis aufzubewahren.

Vorsicht bei Alternativangeboten

Derzeit übermitteln viele Unternehmen Alternativangebote. Wir empfehlen, sie zwar nicht grundsätzlich abzulehnen, aber immer kritisch zu prüfen. Beispielsweise bieten Fitnesseinrichtungen aktuell verstärkt Gutscheinlösungen, Online-Heimprogramme oder das Pausieren der Mitgliedschaft an.

VKI-Tipps: Wir raten Ihnen in diesem Fall, nicht mit einem vorschnellen Klick eine Entscheidung zu treffen. Informieren Sie sich in Ruhe, überlegen Sie sich die Sinnhaftigkeit und fragen Sie nach bei Unklarheiten. Gerade das Pausieren einer Mitgliedschaft kann zu Missverständnissen führen. Oft ist dabei unklar, ob die Zahlungsverpflichtung aufrecht bleibt oder nicht.

 

VKI-Geschäftsführer Dr. Rainer Spenger (Bild: Martina Draper)

„Aufgrund der Corona-Krise haben es natürlich auch die Wirtschaft bzw. die betroffenen Unternehmer derzeit nicht leicht. Dafür haben wir Verständnis. Selbstverständlich steht es Verbraucherinnen und Verbrauchern frei, von der Geltendmachung ihrer Rechte Abstand zu nehmen und etwa Gutscheine oder andere Lösungen zu akzeptieren. Eine derartige Entscheidung ist immer auch von der eigenen wirtschaftlichen Situation abhängig“

- VKI-Geschäftsführer Mag. Dr. Rainer Spenger

Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)

 

„Wer Gutscheine bei Pauschalreisen: Vorsicht - Geld zurück ist sicherer akzeptiert, sollte sich aber bewusst sein, dass diese nicht insolvenzgesichert sind. Wenn Gutscheine eine brauchbare Lösung darstellen sollen, wäre die Politik gefordert, diese Gutscheine im Insolvenzfall zu 100 Prozent abzusichern. Dann könnten betroffene Konsumentinnen und Konsumenten ohne Risiko Entgegenkommen zeigen und Gutscheine akzeptieren“

- Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereichs Recht im VKI

Lesen Sie alle unsere Artikel zur Corona-Krise in unserem Coronavirus-Extra: alle Infos, alle Artikel.

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