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Unsere VKI-Rechtsabteilung hat durchgesetzt, dass nun auch die Stromanbieter Energie Graz und Solar Graz ihre Kunden für rechtswidrige Preiserhöhungen entschädigen.
Nachdem wir die EVN wegen ihrer Preiserhöhungsklausel geklagt hatten, gab uns der Oberste Gerichtshof (OGH) im Herbst 2019 Recht: Die Preiserhöhungen der EVN, die auf Basis dieser Klausel durchgeführt wurden, waren rechtswidrig. Als Entschädigung bekamen die betroffenen Kunden den Differenzbetrag als Gutschrift und hatten die Möglichkeit, sich für eine Rückerstattung anzumelden.
Urteil mit Sprengkraft
Auch ENAMO (Markenname „stromdiskont.at“), Wien Energie und Energie Burgenland boten ihren Kunden daraufhin eine Rückerstattung an. Schließlich war die EVN nicht der einzige heimische Stromanbieter, der diese Preisanpassungsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verwendete. Jetzt ist es unserer VKI-Rechtsabteilung gelungen, auch mit Energie Graz und ihrer Tochterfirma Solar Graz einen Vergleich zu erzielen.
Geld zurück für Betroffene
Alle betroffenen Kunden von Energie Graz und Solar Graz erhalten für die unzulässige Preiserhöhung vom 1. Jänner 2019 ihr Geld zurück. Basis für die Gutschrift ist der Verbrauch zwischen 1. Jänner und 31. August 2020. Betroffene Haushalte mit einem durchschnittlichen Energieverbrauch können mit einer Entschädigung von 33 Euro (Energie Graz) bzw. 24 Euro (Solar Graz) rechnen.
Anmeldung zur Rückerstattung
Teilnahmeberechtigt sind alle Haushaltskunden, die von der unzulässigen Preiserhöhung im Jänner 2019 betroffen waren und einen der folgenden Stromtarife beziehen (oder damals bezogen haben):
- Graz Strom Klassik (Energie Graz)
- Naturstrom (Solar Graz)
Um Ihr Geld rückerstattet zu bekommen, ist eine kostenlose Anmeldung auf der Webseite unserer Rechtsabteilung erforderlich. Die Anmeldung ist bis 31. Oktober 2020 möglich. Unsere VKI-Rechtsabteilung wird die Fälle prüfen, sie weiterleiten und von den Energieversorgern die Rückzahlung an die Teilnehmer einfordern.
Rasche und unbürokratische Lösung
Weitere Informationen zur Einigung mit Energie Graz und zur Anmeldung für die Rückerstattung finden Sie unter www.verbraucherrecht.at .