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Recht auf weitere Untersuchungen - Bei anhaltenden Beschwerden

Nicht jede gesundheitliche Beeinträchtigung wird schon bei der ersten Untersuchung erkannt. Halten die Beschwerden an, haben Patienten das Recht auf weitere Abklärungen.

Der Fall

Auf einer Baustelle fällt Herrn S. ein Betonträger auf sein linkes Bein. Die Rettung bringt ihn ins Krankenhaus. Auf dem Röntgenbild ist keine Verletzung der Knochen erkennbar. Der Patient wird mit der Diagnose „diverse Prellungen“ in häusliche Pflege entlassen.

Da sein Zustand sich auch nach mehreren Tagen nicht bessert und die Schmerzen sehr stark sind, lässt Herr S. sich mehrere Male ins Krankenhaus bringen. Dort verweisen die Ärzte bei jeder Untersuchung auf die ursprünglich angefertigten Röntgenbilder und erklären dem Patienten, dass Prellungen einige Zeit zur Heilung benötigten und die Schmerzen erst nach mehreren Wochen komplett abklingen würden.

Herr S. will das nicht glauben und holt eine Zweitmeinung von einem anderen Arzt ein. Dieser ordnet eine Computertomografie an. Auf den CT-Befunden ist eindeutig zu erkennen, dass der linke Fuß gebrochen ist.

Die Intervention

Herr S. wendet sich an die Tiroler Patientenvertretung. Er ist vor allem darüber verärgert, dass die Ärzte im Krankenhaus seine Beschwerden nicht ernst genommen haben. Wäre eine Computertomografie- oder Magnetresonanz-Untersuchung erfolgt, hätte man den Bruch wesentlich früher erkannt und auch die Behandlung hätte früher erfolgen können.

Die Leitung der Krankenanstalt rechtfertigt sich in einer ersten Reaktion damit, dass es sich bei dem Bruch um eine sogenannte „okkulte Fraktur“ gehandelt habe, die in einer normalen Röntgenaufnahme nicht direkt zu sehen sei. Es habe aus Sicht der Ärzte keine Anzeichen gegeben, die Anlass für weitere Untersuchungen gegeben hätten.

Ergebnis

Zur Klärung der Ansprüche gibt die Tiroler Patientenvertretung ein Gutachten in Auftrag. In diesem wird festgestellt, dass der Patient weitere Untersuchungen hätte erhalten müssen. Dies vor allem deshalb, weil er mehrfach über starke Schmerzen geklagt habe. Herr S. erhält eine Schmerzensgeldzahlung.

Fazit

Wenn ein Patient über Schmerzen oder andere Beschwerden klagt, müssen diese abgeklärt werden. Nicht immer ergibt sich aus der ersten Untersuchung eine endgültige Diagnose. Viele Krankheiten bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen können erst nach mehreren und eingehenden Untersuchungen festgestellt werden. Die Patientenanwaltschaften und -vertretungen in ganz Österreich unterstützen Patientinnen und Patienten dabei, die bestmögliche Gesundheitsversorgung zu bekommen.

Patientenanwaltschaft Tirol

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Tirol

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Tel. 0512 508-7702,
Fax 0512 508-7705
E-Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Patientenvertretung Tirol

 

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