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eBay, e-tec - Schlechte Erfahrungen unserer Leser

"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten.

  • eBay: Bewertung
     Nicht wiederherstellbar
  • e-tec: Gewährleistung
     Nicht rechtmäßig

 

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eBay: Bewertung

Falsche Versprechungen

Herr Töpfer nutzt für die Suche nach schwer erhältlichen Produkten gern die Plattform eBay, wo er auch diesmal fündig wurde. Ein italienischer Händler konnte ihm den Ersatzteil für sein Motorrad liefern. Der Preis war attraktiv, die Bezahlung via PayPal (und somit die Inanspruchnahme des sogenannten Käuferschutzes) war möglich und der Händler hatte mehr als 35.000 ausschließlich positive Bewertungen. Es gab nichts, das gegen eine Bestellung sprach. Leider folgte danach statt einer Lieferung eine Reihe falscher Versprechungen.

Schlechte Bewertung verschwunden

Nach drei Wochen vergeblichen Wartens kontaktierte Herr Töpfer PayPal. Bei der Gelegenheit überflog er nochmals die Nutzerbewertungen für den Onlineshop und entdeckte, dass jetzt auch eine negative darunter war. Eine Woche später traf der Ersatzteil doch noch bei ihm ein. Herr Töpfer sah aber keinen Grund, den Händler deshalb nun positiv zu bewerten. Als er damit fertig war, stellte er fest, dass die andere schlechte Bewertung mittlerweile nicht mehr auffindbar war. Nun wollte er es genau wissen und suchte ein paar Tage später seine selbstverfasste Kritik. Es überraschte ihn nur noch in Maßen, dass auch sie verschwunden war.

Nicht wiederherstellbar

Seine Verärgerung darüber war groß und er richtete an eBay die Frage, was geschehen sei. Die Antwort fiel – gelinde gesagt – merkwürdig aus, jeder weitere Kommetar dazu erübrigt sich. Sie lautete wörtlich: „In Ihrem Fall wurde die Bewertung versehentlich dauerhaft entfernt, eine Wiederherstellung ist technisch nicht möglich. Bitte entschuldigen Sie die entstandenen Unannehmlichkeiten. Auch wenn wir Ihre abgegebene Bewertung gelöscht haben und sie für eBay-Nutzer nicht mehr sichtbar ist, verbleibt sie in unserer Datenbank und wird bei einer Betrachtung der Verkäuferleistung berücksichtigt.“

e-tec: Gewährleistung

Defekte Leuchte

Herr Röschitz bestellte bei e-tec eine Leuchte. Die war von Anfang an defekt. Nach einer Woche des Wartens auf ein Rücksendeetikett ging die Ware zurück an den Händler. Einige Zeit später erfolgte eine Rückbuchung auf die Kreditkarte, was nicht dem Wunsch des Kunden entsprach. Der wollte eine funktionierende Leuchte.

Seitens e-tec hieß es, er solle diese nochmals bestellen. Mittlerweile war sie aber um 21 Euro teurer geworden. Nachdem sich Herr Röschitz darüber beschwert hatte, bot ihm e-tec einen Nachlass von 10 Euro an. Damit wollte er sich nicht zufriedengeben, was letztlich dazu führte, dass e-tec den Fall für beendet erklärte.

Anspruch auf Gewährleistung

Dabei war dieser laut unserer Rechtsabteilung klar: Der Konsument hat im Rahmen der Gewährleistung einen Anspruch auf Austausch oder Reparatur. Das darf zu keiner finanziellen Mehrbelastung führen.

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