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TIWAG: Geld zurück - Einigung bei Strompreiserhöhung

Stromkosten: TIWAG-Kunden erhalten Geld zurück oder einen Gutschein. Bei durchschnittlichem Energieverbrauch sind das etwa 45 Euro.

Preiserhöhung ohne Obergrenze

Die Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) schrieb sich bis Anfang 2020 eine sogenannte Preisänderungsklausel in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie ermöglichte es dem Energieversorger, die Preise ohne Obergrenzen zu erhöhen. Auf unser Betreiben hatte der Oberste Gerichtshof 2019 eine vergleichbare Klausel der EVN als gesetzwidrig beurteilt. Die Begründung des Gerichtes ist auch auf die von der TIWAG verwendete Preiserhöhungsklausel anwendbar. Wir forderten also auch hier eine Rückzahlung. Es ging dabei um die letzte Preiserhöhung vom 1.1.2019 beim Strom.

Zwischen 5 und 150 Euro

Betroffene Kunden erhalten nun - abhängig vom Verbrauch - eine pauschale Refundierung. Dies betrifft die Tarife

  • comfort+
  • nacht+
  • eco und
  • Völsersee

für den Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.03.2020. Sie liegt zwischen 5 und 150 Euro. Die Rückzahlung ergibt sich aus der Preisdifferenz zwischen dem Energiepreis 2018 und 2019.

Geld zurück

Kunden können nun zwischen Strom-Gutschein oder Banküberweisung (Geld zurück) wählen. Der Gutschein ist im Onlineportal der TIWAG erhältlich. Er kann bis 31.12.2023 beim Partnerunternehmen e-tec electronic GmbH eingelöst werden. Für die Geld-Überweisung ist die Anmeldung unter www.verbraucherrecht.at/tiwag bis spätestens 10.01.2021 erforderlich (kostenlos). Die TIWAG versendet entsprechende Informationen Ende Oktober Mag. Thomas Hirmke, Leiter der VKI-Rechtsabteilung (Foto: Thörisch)2020. Auch ehemalige Kunden des Unternehmens, die von der Preiserhöhung betroffen waren, können die Rückzahlung durch eine Anmeldung beim VKI erhalten.

Hier geht es zur Einigung im Streit um unzulässige Preiserhöhung bei TIWAG: Geld zurück.

"Konsumentenfreundliche Lösung"

"Wir haben mit der TIWAG eine unkomplizierte und konsumentenfreundliche Lösung für die Betroffenen gefunden, die lange Rechtsstreitigkeiten vermeidet“, kommentiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI, die Vereinbarung.


Die TIWAG ist nicht das einzige Energieunternehmen, das diese illegale Preiserhöhungsklausel in seine Geschäftsbedingungen aufnahm. Lesen Sie mehr:

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