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Deutsche Bahn: Zugausfall wegen COVID-19 - Geld zurück

Zugfahrt fiel wegen COVID aus: Die Deutsche Bahn zahlte knapp 200 Euro zurück. - Hier berichten wir über Fälle aus unserer Beratung. - Betreut hat den Fall Dr. Caroline Kohlhaupt.

Dr. Caroline Kohlhaupt aus der VKI-Beratung Wien (Bild: A. Konstantinouidi/VKI) Herr Schmidt hatte für April 2020 einen Besuch in der Dresdner Semperoper geplant. Die Fahrt von Wien nach Dresden und wieder zurück sollte per Bahn erfolgen. So buchte er im Februar 2020 über www.trainline.at Zugfahrkarten für die Deutsche Bahn. Die Tickets Wien–Dresden und retour kosteten je 99,80 €. Doch dann konnten die Züge aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht wie vorgesehen über die Tschechische Republik geführt werden und fielen aus.

Gutschein für 80jährigen?

Herr Schmidt ersuchte die Deutsche Bahn per E-Mail um Rücküberweisung der Kosten für die Zugtickets. Er stellte dabei auch gleich klar, dass ihm mit der Ausstellung eines Gutscheines aus Altersgründen nicht gedient wäre (Herr Schmidt ist 80 Jahre alt).

Doch bei der Deutschen Bahn wollte man von einem Kostenersatz nichts wissen. Statt Geld bekam Herr Schmidt im Rahmen einer „aktuell bestehenden Kulanzregelung" zwei Gutscheine – beim Kauf einer neuen Fahrkarte einzulösen. Die Gutscheine waren bis Mai 2023 gültig. Herr Schmidt lehnte die Annahme der Gutscheine ab und hielt gegenüber der Deutschen Bahn fest, dass er einen rechtlichen Anspruch auf Kostenersatz habe. Die Deutsche Bahn lehnte ihrerseits ab, die Kosten für die Fahrkarten zu erstatten. Daraufhin bat Herr Schmidt uns, das Europakonsument: Europäischisches Verbraucherzentrum Österreich, um Unterstützung.

Recht auf Rückzahlung

Wir machten im Rahmen unseres Netzwerks gemeinsam mit dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland Herrn Schmidts Forderung bei der Deutschen Bahn nochmals geltend und forderten das Unternehmen nachdrücklich auf, Herrn Schmidt das Geld, das er für die Tickets ausgelegt hatte, zu ersetzen. Denn nach der EU-Verordnung 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr haben Kunden das Recht, bei einem Zugausfall die Erstattung des vollen Fahrpreises zu fordern. Unsere Intervention war erfolgreich, das Unternehmen lenkte ein. Herr Schmidt bekam die 199,60 €, die er für die Fahrkarten bezahlt hatte, zurück.


Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. 

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