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Bestellen und dann selbst abholen – eine Lösung für den Lockdown? Vielleicht. Haben Sie als Kunde ein Recht auf Rückgabe, Umtausch und Geld zurück?
Viele Geschäfte haben zu, freuen sich aber über Kunden. Die einen verkaufen ihre Produkte im Online-Shop. Andere bieten Telefonnummer und E-Mail zur Bestellung an. Gemeinsam ist ihnen, dass der Kunde die Ware persönlich abholt – Click & collect. Hat der Kunde in diesem Fall ein Recht auf Rückgabe, Umtausch und Geld zurück?
Online-Shop: 14 Tage Rücktrittsrecht
Beim Kauf im Online-Shop ist die Sache klar: Hier hat der Anbieter vom Gesetz aus über das 14tägige Rücktrittsrecht zu informieren. Sie können die Ware zurückschicken und erhalten das Geld zurück. Ob Sie das Produkt selbst abholen oder sich zustellen lassen ist egal.
Rücktrittsbelehrung bei Kauf nötig
Anders kann es bei einem Anruf oder einem E-Mail sein. Ist das eine Bestellung oder nur eine Reservierung? Mag. Maria Ecker, Leiterin des Beratungszentrums im Verein für Konsumenteninformation (VKI) erklärt dazu: „Wenn ich aufgrund eines Aushanges vor dem Geschäft mit Telefonnummer und/oder E- Mail eine verbindliche Fernabsatzbestellung mache, die angenommen wird, dann kommt ein Vertrag zustande. Bei dem muss mich der Händler über mein Rücktrittsrecht belehren. Gibt es keine Belehrung beginnt auch die Rücktrittsfrist nicht zu laufen. Ich kann also unbeschränkt zurücktreten – Ware zurück, Geld zurück.“
Wir empfehlen: Verlangen Sie bei der Übergabe ein Umtausch- oder Rückgaberecht. Wobei eines klar ist: Der Händler kann Ihnen den Umtausch ermöglichen. Sie als Kunde haben aber kein Recht auf Umtausch.
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So ist eine problemlos Rückgabe möglich und bestellt einfach erneut.