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FFP2-Maskenpflicht - Wir geben Antworten

Was bedeutet die FFP2-Maskenpflicht, welche Masken sind erlaubt und was sollte man bei der Benutzung der Masken beachten? Wir geben Antworten auf wichtige Fragen rund um die FFP2-Maskenpflicht.

Seit Ende Jänner 2021 gehören die FFP2-Masken zu unserem Alltag. Ohne sie dürfen wir etwa keine öffentlichen Verkehrsmittel mehr benutzen, keine öffentliche Gebäude betreten oder nicht zum Einkaufen gehen. Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab einem Alter von 14 Jahren. Auch Menschen, die von einer COVID-19-Infektion genesen sind oder geimpft wurden, fallen darunter. Bestimmte Personengruppen sind von der FFP2-Pflicht ausgenommen.

Eigen- und Fremdschutz

Ursprünglich wurden die partikelfiltrierenden Halbmasken (englisch: filtering face pieces) als Staubschutzmasken konzipiert. Sie sollten den Träger der Maske vor Partikeln, Tröpfchen und Aerosolen schützen. Manche Masken verfügen über ein Ausatemventil, andere nicht. Masken ohne Ventil filtern sowohl die eingeatmete als auch die ausgeatmete Luft und bieten daher gleichzeitig Eigen- und Fremdschutz. Masken mit Ventil filtern nur die Luft, die wir einatmen. Sie bieten somit keinen Fremdschutz und entsprechen daher nicht den Vorschriften. Die Masken gehören zur „persönlichen Schutzausrüstung (PSA)“ und sind in einer eigenen EU-Verordnung reguliert. Mit dieser Verordnung wird sichergestellt, dass PSA in der gesamten EU denselben Standards entspricht.

Alternative Masken

Laut Verordnung kann eine FFP2-Maske durch eine Maske ersetzt werden, die mindestens gleichwertig genormten Standards entspricht. Diese sind:

  • FFP3 (Europa)
  • N95 (NIOSH-42C FR84, USA)
  • P2 (AS/NZ 1716:2012, Australien/Neuseeland)
  • KF94 (Korea 1st Class KMOEL-2017-64)
  • DS (Japan JMHLW-Notification 214, 2018)
  • KN95 (GB2626-2006, China)

Sichere Masken

Um beim Kauf sicherzugehen, dass eine Maske über genormte Filter- bzw. Schutzleistungen verfügt, sollte man auf das CE-Zeichen mit einer vierstelligen Nummer sowie die EN-Kennzeichnung (Norm) zur Identifikation des zertifizierenden Testinstituts achten. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, beim Händler die Vorlage eines Zertifikates zu verlangen. Ohne dieses Zertifikat darf er die Masken nicht verkaufen. Der Händler muss auch Auskunft zu den Produkten geben können, die er verkauft. Das gilt für Onlinehändler genauso wie für Apotheken oder andere stationäre Händler. Der jeweilige Händler muss überprüfen, ob die Schutzausrüstung CE-gekennzeichnet ist und ob Herstellerkennzeichnung sowie Artikelidentifikation am Produkt vorhanden sind. Er muss weiters darauf achten, dass die Herstellerinformation in der jeweiligen Landessprache vorliegt oder in einer Sprache verfasst ist, die in dem Land, in dem das Produkt vertrieben wird, leicht verstanden werden kann. Hat der Händler Grund zur Annahme, dass die Schutzausrüstung den Konformitätsanforderungen nicht entspricht, darf er sie nicht vertreiben. Beim Kauf sollten Sie auch das Haltbarkeitsdatum der Masken überprüfen.

Maske aufsetzen

Maske aufsetzen

Grundsätzlich gilt, dass eine Maske nur von einer Person getragen wird. Überprüfen Sie die Maske auf Beschädigungen, bevor Sie sie aufsetzen. Achten Sie auch darauf, zwischendurch – etwa zwischen dem Verlassen eines öffentlichen Verkehrsmittels und dem Betreten eines Geschäftes – die Maske nicht in die Jacken- oder Hosentasche zu stecken. Am besten ist es, sie entweder an den Bändern zu halten oder über den Jackenärmel zu streifen. Beim Aufsetzen sollte man wie folgt vorgehen:

  • Maske öffnen und Nasenclip mit den Fingern vorformen.
  • Wenn Kopfbänder vorhanden: unteres Kopfband über den Kopf ziehen und im Nacken platzieren. Ansonsten Maske mit den Ohrenbändern nach unten halten.
  • Mit dem Kinn einsteigen, danach über die Nase ziehen.
  • Oberes Kopfband oberhalb der Ohren platzieren bzw. Ohrenbänder hinter die Ohren ziehen.
  • Maske im Nasen und Kinnbereich andrücken.
  • Wenn vorhanden: Kopfband individuell anpassen.
  • Nasenclip mit beiden Zeigefingern anpassen.
  • Dichtsitz der Maske prüfen. Sitzt die Maske richtig, bewegt sich der Filter beim Einatmen.
  • Bei Luftaustritt beim Ausatmen muss der Nasenbügel erneut angepasst werden.

Beeinträchtigungen

Bartträger sollten beachten, dass die Barthaare die Dichtheit und daher auch die Schutzwirkung der Atemschutzmaske beeinträchtigen können. Trägt man eine FFP2-Maske über einen längeren Zeitraum, kann dies sehr anstrengend sein. Fällt Ihnen das Atmen nach dem Aufsetzen der Maske schwer, sollten Sie die Maske austauschen. Das gilt auch, wenn die Maske durchfeuchtet ist oder wenn Sie nicht gut anliegt – das macht sich bemerkbar, wenn man etwa Gerüche durch die Maske wahrnehmen kann.

Maske abnehmen und reinigen

Maske abnehmen

Beim Abnehmen der FFP-Maske ist zu beachten, dass die äußere Oberfläche der Maske nicht mit Mund, Nase, Schleimhäuten oder den ungeschützten Händen in Berührung kommt. Sollten Schutzhandschuhe verwendet werden, sind diese nach dem Abnehmen der FFP-Maske unverzüglich zu wechseln.

Maske reinigen

FFP-Masken sind als Einmalartikel deklariert und sollten deshalb aus hygienischen Gründen nach der Benutzung, die auf eine Arbeitsschicht von etwa 8 Stunden ausgelegt ist, entsorgt werden. Wird eine Maske über den Tag nur gelegentlich benötigt (zum Beispiel bei Einkäufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln), kann sie wiederverwendet werden. Wichtig ist, dass die Maske nicht vollkommen durchfeuchtet und nicht verschmutzt ist. Stark beanspruchte Masken sollten immer entsorgt werden.

Gut trocknen

Vor der Wiederverwendung sollte die Maske am besten sieben Tage bei Raumtemperatur (frei hängend und ohne Kontakt mit anderen Masken und Gegenständen) getrocknet werden. Wichtig ist, dass die Maske frei hängt und nicht etwa auf einen Heizkörper gelegt wird. So können die Keime zu 95 Prozent reduziert werden und eine Atemschutzmaske kann bis zu fünf Mal wiederverwendet werden. Einschränkend ist allerdings anzumerken, dass bei einer Wiederverwendung keine Garantie für einen sicheren Infektionsschutz besteht. Keinesfalls sollte die Maske in der Mikrowelle oder in der Waschmaschine gereinigt werden, da die Filterleistung dadurch erheblich beeinträchtigt wird.

FFP2-Maskenpflicht: Alter und Orte

Die FFP2-Maskenpflicht gilt ab einem Alter von 14 Jahren. Kinder ab 6 Jahre können stattdessen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasen-Bereich nicht abdecken. Die Maskenpflicht gilt auch für Personen, die von einer COVID-19-Infektion genesen sind, und für geimpfte Personen. Bestimmte Personen, etwa schwangere Frauen oder Personen, denen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zumutbar ist, sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen. Als Nachweis gilt eine ärztliche Bestätigung.

Hier gilt die FFP2-Maskenpflicht:

  • öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrgemeinschaften, Taxis und taxiähnliche Betriebe sowie an Haltestellen, Stationen und Abflughallen (auch im Freien)
  • Seil- und Zahnradbahnen
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe
  • körpernahe Dienstleistungen (Friseur)
  • Verbindungsbauwerke von Einkaufszentren
  • Märkte (indoor und outdoor)
  • Parteienverkehr bei Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  • Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
  • Beherbergungsbetriebe – sofern geöffnet (in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption; gilt nicht im Zimmer; Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie etwa zu dringenden beruflichen Zwecken)
  • Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen (beim Besuch von niedergelassene Ärztinnen/Ärzten, in Krankenhäusern, Reha- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen)

Wie erkenne ich echte FFP2-Masken?

  • FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben.
  • Sie müssen eine vierstellige Nummer aufweisen, die Rückschluss auf die zulassende Prüfstelle gibt. Wer sich nicht sicher ist, ob auf der vorliegenden Maske die korrekte Nummer einer Prüfstelle angebracht ist, kann die Nummer in der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission überprüfen.
  • Nach der Klasse (z.B. FFP2) folgt eine Leerstelle und entweder der Zusatz »NR« (nicht wiederverwendbar), der Zusatz »R« (wenn wiederverwendbar) oder der Zusatz »D« (steht für Dolomitstaubtest bestanden).
  • Auch die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm müssen auf der Maske angegeben sein.
  • Zudem sollte auf der Maske ein Herstellername oder eine Marke abgedruckt sein.
  • Auf der Verpackung konformer Masken stehen Name und Anschrift des Herstellers oder des Inverkehrbringers.

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