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Jö-Bonusclub: Unerlaubte Datennutzung? - "Profiling" für Werbezwecke

Die österreichische Datenschutzbehörde sieht einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). 2,3 Millionen Kunden sind betroffen, eine Millionenstrafe steht im Raum. Wer gehen will, kann das freilich jetzt schon tun.

Eine Strafzahlung in Höhe von zwei Millionen Euro verlangt die Datenschutzbehörde in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil vom Jö-Bonusclub. Dies berichtet die Tageszeitung „Der Standard“ in ihrer Ausgabe vom 3. August. Der Grund liegt in einem vermuteten Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). 2,3 der rund 4 Millionen Jö-Mitglieder hätten via Folder oder online einer sehr weitreichenden Nutzung ihrer Daten zum sogenannten „Profiling“ für Werbezwecke zugestimmt.

Mai 2019 bis März 2020

Dies geschah im Zeitraum Mai 2019 bis März 2020. Danach sei die unklar gestaltete Einwilligungserklärung zwar für Neukunden geändert worden. Die Daten der 2,3 Millionen Betroffenen seien aber, so der Vorwurf der Behörde, trotzdem ungefragt weiterverwendet worden. Wie die APA berichtet, hat Jö mittlerweile beim Bundesverwaltungsgericht gegen den Bescheid Berufung eingelegt.

Konsequenzen

Reagiert hat Jö inzwischen auch in der Form, dass die weitere Auswertung der besagten 2,3 Millionen Kundendaten ausgesetzt wurde. Laut APA bedeutet dies, dass diese Kunden zwar weiterhin Bonuspunkte sammeln und einlösen könnten, darüber hinaus aber vorerst keine auf ihrem Einkaufsverhalten basierenden, persönlichen Angebote erhalten würden. Nicht davon betroffen sind laut APA jene Jö-Mitglieder, die sich über die App oder digital bei den Rewe-Partnern angemeldet hätten.

Auskunftspflicht

VKI-Datenschutzexperte Wolfgang Schmitt verweist auf das in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) festgeschriebene Recht auf Auskunft. Ein formloses Schreiben bzw. E-Mail genügt, um Informationen über die beim jeweiligen Unternehmen gespeicherten persönlichen Daten zu erhalten. So kann man auch überprüfen, ob man selbst die betreffende Einwilligung zum Profiling erteilt hat. Die entsprechende (E-Mail-)Adresse findet man in der Datenschutzerklärung des Jö-Bonusclubs. Genauso hat jeder, der eine Jö-Bonuskarte besitzt, das Recht, eine bereits erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung zu widerrufen. Dies hat auf die Verwendbarkeit der Karte keinen Einfluss.

Schadenersatz, Kündigung, Musterbrief

Schadenersatzfrage offen

Ob aus dem Bescheid der Datenschutzbehörde ein sogenannter immaterieller Schaden und somit ein Schadenersatzanspruch für die Kunden abgeleitet werden könne, ist laut Schmitt völlig offen. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) befasst sich derzeit mit der Auslegung, welche Voraussetzungen für einen solchen Anspruch vorliegen müssen. Bis dort eine Entscheidung falle, werde aber sicher noch ein Jahr vergehen, der Ausgang sei entsprechend ungewiss.

Kündigung

Walter Hager (Bild: U. Romstorfer/VKI)"Ich persönlich würde sofort kündigen“, meint Walter Hager, VKI-Experte für den Bereich Finanzdienstleistungen, der sich bereits intensiv mit dem Jö-Bonusclub und anderen Kundenbonus-Programmen auseinandergesetzt hat (siehe Jö-Bonusclub: anmelden? - Rabatte mit Daten bezahlen). Tatsache sei, dass man die vermeintlichen Vorteile immer mit Daten bezahle, so Hager. Problematisch sieht er weiters die Tatsache, dass es sich hier nicht um die Kundenkarte eines einzelnen Unternehmens handle, sondern eine Vielzahl von Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen Zugriff auf die Daten hätten. Dem VKI gegenüber habe man laut Hager bei Jö immer betont, diese Daten nicht miteinander zu verknüpfen. Der aktuelle Anlassfall könnte allerdings das Vertrauen so mancher Kunden erschüttern.

Musterbrief

Wer kündigen möchte, findet hier einen von unseren VKI-Experten bereitgestellten Musterbrief: Datenlöschung beim Jö-Bonus-Club.


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Rabattaktionen im Supermarkt - Ausgetrickst

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Zwei-Klassen-Behandlung

Man muss sich schon wundern, dass erst nach über einem Jahr die Kritik an der Überwachungsclubkarte wächst. Anders als es der Name suggeriert, kann diese aber potenziell zum Nachteil des Besitzers werden. Beispielsweise können Kunden, die häufig preisreduzierte Waren kaufen (–50 %, –25 %), mittels Profiling mit Attributen versehen werden (geizig, geringes Einkommen) und auf diese Art können ihnen Boni vorenthalten werden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Unternehmen mit dem, was sich hinter den Kulissen abspielt, nicht sonderlich offen umgehen. Man wartet also einfach auf den nächsten Skandal, bis derlei Taktiken zutage treten. Mit wem die Daten übrigens geteilt werden, ist immer noch nicht eindeutig klar.

Hinter dem euphemistischen Namen der „Vorteilsclubkarte“ verbirgt sich in Wahrheit eine Zwei-Klassen-Behandlung: Wer es ablehnt, dass seine Daten vom Supermarkt verarbeitet werden, bekommt schlichtweg einen TEUREREN Preis. Die Kunden mit einer Karte erhalten hingegen den Normalpreis der Ware und nicht etwa besonders günstige Angebote.

Die breitflächige Integrierung von „Vorteilspreisen“ (gilt nur für Besitzer einer Jö-Card) ist im Grunde die aggressivste Taktik, um den Preis von Produkten künstlich zu erhöhen und die Kunden zur Anschaffung einer solcher Tracking-Card zu zwingen. Was im Grunde als Zwang entlarvt werden kann, wird so nach den besten Regeln der Werbung als „Vorteilsbonus“ verschleiert.

User "Mnemosyne"
(aus KONSUMENT 9/2021)

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