Zahlscheingebühr erlassen
Herr Pointner wollte ein Zugticket Wien–Krems bei einem Stations-Automaten lösen. Versuche, mit der Vorteilscard mit Zahlungsfunktion zu einer Karte zu kommen, schlugen ebenso fehl wie mit der Bankomatkarte. Und Bargeld hatte Herr Pointer keines dabei. Er meldete die Automatenstörung der ÖBB-Hotline. Dort wurde ihm geraten, beim Zugschaffner einen Zahlschein zu verlangen. Auf diesem wurden zum Ticketpreis 8 Euro Bord- und Zahlscheingebühr aufgeschlagen. Herr Pointner ersuchte die ÖBB schriftlich, ihm die 8 Euro zu erlassen: Dass die Automaten nicht funktioniert hatten, war nicht seine Schuld! Doch erst auf unsere Intervention erhielt Herr Pointner 8 Euro in Form von Gutscheinen retour.