Zum Inhalt

Psychotherapie: Erstgespräch, Methode, Therapeut - Der erste Schritt

Wer sich zu einer Psychotherapie entschließt, sollte viel Sorgfalt auf die Wahl des Therapeuten verwenden und vorab die Kostenfrage klären.

Pflichtleistung der Krankenkassen

Mehr als 100 Jahre ist es her, dass Sigmund Freud die Psychoanalyse entwickelte. Inzwischen existiert eine Vielzahl verschiedener Therapieformen. Seit 1992 ist die Psychotherapie eine Pflichtleistung der Krankenkassen, bis heute wurde jedoch kein bundesweit gültiger Vertrag mit den Krankenversicherungsträgern unterzeichnet. Wer eine Psychotherapie in Anspruch nehmen möchte, ist also unter Umständen gezwungen, einen hohen privaten Anteil zu leisten. Viele verzichten deshalb darauf.

Therapie auf eigene Rechnung

Studien zufolge leiden 20 bis 25 Prozent der Österreicher unter psychischen Störungen wie Depressionen oder Angsterkrankungen. Ein Zehntel davon (zirka 180.000) wäre unter günstigeren Bedingungen bereit, eine Psychotherapie zu beginnen. Im Jahr 2004 haben laut Angaben des Österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen 43.299 Personen tatsächlich eine Therapie in Anspruch genommen. Gut 27.000 davon konnten sie auf Krankenschein bzw. über Vereine oder Institutionen ohne eigene Zuzahlung beginnen, die restlichen 16.300 mussten den Großteil aus der eigenen Tasche bestreiten.

Die Krankenkassen finanzieren pro Jahr nur ein knapp bemessenes Kontingent an Therapiestunden. Eine Einzelsitzung von 50 Minuten kostet in der Regel zwischen 66 und 133 Euro. Wer seine Psychotherapie nicht auf Krankenschein bekommt, hat zumindest Anspruch auf einen Kostenzuschuss in der Höhe von 21,80 pro Therapieeinheit.

21 anerkannte Methoden

Grundsätzliche Voraussetzung für die Kostenübernahme durch eine Krankenkasse ist die Bestätigung einer krankheitswertigen Störung durch einen Psychotherapeuten. Sie muss mit einer der 21 in Österreich anerkannten Methoden therapiert werden. Diese lassen sich jedoch nicht eindeutig bestimmten Krankheitsbildern zuordnen. Viele Psychotherapeuten haben zudem Ausbildungen in mehreren Psychotherapie-Schulen absolviert. Sie halten sich nicht streng an eine Lehre, sondern kombinieren die ihrer Meinung nach besten Elemente.

Welche Therapieform?

Der Klient sollte sich im Vorhinein überlegen, ob er eine symptomorientierte Kurzzeittherapie bevorzugt oder sich auf eine tiefer gehende und länger dauernde Therapie einlassen möchte. Im Vorfeld hilfreich ist auch die Überlegung, welche Rahmenbedingungen (Setting) bevorzugt werden. Das Setting der klassischen Psychoanalyse etwa besteht in der Regel aus mehreren Sitzungen pro Woche. Verbreitet ist dabei die Liegendbehandlung, wobei der Patient auf einer Couch liegt und der Analytiker sich außerhalb seines Sichtfeldes befindet. Im Gegensatz dazu kennt die analytische Psychotherapie mit ein bis zwei Wochenstunden auch Positionen, in der sich Therapeut und Klient gegenübersitzen.

Ansprechende Methoden

Überlegenswert ist auch, wie der Zugang zur eigenen Emotionalität am besten hergestellt werden kann, ausschließlich verbal oder etwa durch das kreative Arbeiten mit Materialien. Suchen sie sich einen Therapeuten, der mit einer Methode arbeitet, die Sie grundsätzlich anspricht oder deren Ansatz Ihnen auch gefühlsmäßig „sinnvoll“ erscheint.

Dauer der Therapie

Eine symptomorientierte psychotherapeutische Behandlung dauert – je nach Schwere der Störung und methodischem Ansatz – etwa zwischen 20 und 100 Stunden. Zeichnet sich nach 10 bis 20 Sitzungen noch keinerlei Erfolg ab, sollte man sich die Frage stellen, ob man den richtigen Therapeuten gewählt hat.

Recht auf Abbruch der Therapie

Kommen einem Klienten im Laufe der Therapie Zweifel an deren Wirksamkeit oder fühlt er sich im Beisein seines Therapeuten unbehaglich, sollte er sich nicht scheuen, seine Bedenken offen anzusprechen. Hat er den Eindruck, dem Therapeuten nicht alles sagen zu können, ist dies ein Alarmsignal. Der Klient sollte sich bewusst sein, das er die Therapie jederzeit beenden und sich einen anderen Therapeuten suchen kann. Er hat auch das Recht, eine Zweitmeinung einzuholen.

Probleme mit Therapeuten

Aber auch andere Probleme mit dem Therapeuten können zum Abbruch einer Therapie führen. Bei allen Landesverbänden für Psychotherapie sind dazu Schlichtungs- und Beschwerdestellen eingerichtet. Mögliche Beschwerdegründe sind überzogene Kosten, sexuelle Übergriffe, ein Abhängigkeitsverhältnis oder das Brechen der Verschwiegenheitspflicht.

Bilanz zum Abschluss

Die Therapie ist zu Ende, wenn das Ziel erreicht ist, wenn der erforderliche Aufwand nicht den möglichen bzw. tatsächlich gemachten Fortschritten entspricht oder wenn das Ziel als nicht erreichbar erkannt wird. In jedem Fall ist es eine Angelegenheit, die Psychotherapeut und Klient miteinander zu klären haben. Besonders nach länger dauernden Therapien ist es meist üblich, in einer speziellen Abschluss-Stunde Bilanz zu ziehen.

Der geeignete Therapeut

  • Eine persönliche Empfehlung ist eine große Hilfe bei der Auswahl.
  • Liste: Wenn das nicht möglich ist: eine Liste aller berufsberechtigten Psychotherapeuten gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen www.bmgf.gv.at .
  • Kostenlose Informationen werden von den Landes-Berufsverbänden für Psychotherapie, beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie ( www.psychotherapie.at ), bei den Landes-Versorgungsvereinen sowie beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen angeboten.
  • Sinnvoll: Klient und Therapeut sollten im Erstgespräch gemeinsam zu dem Ergebnis kommen, dass eine Behandlung sinnvoll ist.
  • Können Sie Vertrauen fassen? Fragen Sie sich: Erscheint der Therapeut verständnisvoll und einfühlsam? Kann ich ihm meine intimsten Geheimnisse anvertrauen? Vermittelt er den Eindruck einer stabilen, reifen Persönlichkeit, die weiß, wovon sie spricht? Strahlt er oder sie Professionalität und Kompetenz aus?
  • Wer sich nicht sicher ist , sollte lieber weitersuchen. Eine sorgfältige Auswahl des Therapeuten verhindert spätere Enttäuschungen und spart auch Zeit und Geld.

Was Sie im Erstgespräch klären sollten

  • Kassenvertrag: Hat der Therapeut einen Kassenvertrag?
  • Leistung/Kosten: Wie hoch sind die Kosten für das Erstgespräch und das Honorar, wie lange dauert eine Therapieeinheit, sind Urlaube mit dem Therapeuten abzusprechen, welche Regelungen gibt es bei der Absage von Therapiestunden beziehungsweise beim Abbruch einer Therapie?
  • Arbeitsstil: Wie arbeitet der Therapeut, welche Strategien setzt er wann ein? Sind diese Erläuterungen verständlich und kann ich mir eine entsprechende Therapie vorstellen?
  • Erfahrung: Der Therapeut sollte über Erfahrung mit meinem Problem verfügen.
  • Setting: Bei welchem Setting fühle ich mich am wohlsten? Sessel-Couch- oder Sessel-Sessel-Setting, Einzeltherapie, Gruppentherapie, Paartherapie, Familientherapie.
  • Häufigkeit: Wie viele Termine pro Woche?
  • Ziel vereinbaren: Das Therapieziel sollte mündlich oder schriftlich vereinbart werden.
  • Dauer: Wie lange dauert die Therapie? Kurzzeittherapien (Wochen bis Monate) werden meistens zur Linderung bestimmter Symptome (Schlafstörungen, Flugangst) angewendet. Langzeittherapien (über Jahre) kommen zum Einsatz, wenn strukturelle Persönlichkeitsveränderungen angestrebt werden. Die exakte Dauer einer Therapie lässt sich häufig nicht voraussagen. Der Therapeut sollte jedoch eine ungefähre Einschätzung abgeben.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Pubertät: Akne - Angst vor dem Spiegel

In der Pubertät gilt es viele Probleme zu meistern. Eins davon heißt Akne. Unser neues KONSUMENT-Buch bietet konkrete Hilfestellung für eine schwierige Lebensphase.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang