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Telefonkosten: Mehrwertnummern - Falle

Erfahrungen eines Konsument-Lesers.

Keinerlei Rücktrittsrecht im Nachhinein

Ich möchte Telefonbenutzer mit Kindern im gemeinsamen Haushalt vor unerwartet hohen Telefonkosten warnen. Telefonrechnungen (Handy und Festnetz) in Höhe mehrerer Monatsgehälter brachten uns um alle Ersparnisse. Wenn Mehrwertnummern gewählt werden, gibt es keinerlei Rücktrittsrecht im Nachhinein.

Deshalb sollte ein solches „Schlupfloch“ in Geschäftsbedingungen mit einem besonderen Schutz versehen werden und nicht – wie derzeit – jeder Firma unbemerkten Zutritt zur Familienkassa ermöglichen. Die Mehrwertnummern sollten daher nur dann aktiviert sein, wenn der Konsument das ausdrücklich bestätigt (und es ihm damit auch bewusst ist). Außerdem sollten Telefone über Einrichtungen verfügen (Passwort), die auch bei eingeschalteten Mehrwertnummern die gleichzeitige Verwendung durch mehrere Personen gefahrlos ermöglichen.

Franz Fiala
Internet

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