Zum Inhalt

Rücktrittsrecht - Übereilte Spende

Vor kurzem wurde ich auf der Straße zu einem Spendendauerauftrag überredet. Eigentlich will ich dieser Organisation aber nichts spenden. Kann ich meinen Dauerauftrag rückgängig machen?
Ja. Seit Oktober 1999 gibt es auch im Zusammenhang mit Spenden den Schutz vor Überrumpelung nach dem Konsumentenschutzgesetz. Wenn Sie auf der Straße oder an der Haustür übereilt einen Spendendauerauftrag erteilt haben, können Sie in der Regel davon binnen einer Woche zurücktreten, wenn Sie bei der Unterzeichnung über Ihr Rücktrittsrecht informiert worden sind. Haben Sie keine solche Information erhalten, dann verlängert sich diese Rücktrittsfrist auf einen Monat. Zweckmäßigerweise sollten Sie dem Verein Ihren Rücktritt per eingeschriebenem Brief bekannt geben. Achtung: Dieses Rücktrittsrecht gilt nicht, wenn Sie aus eigener Initiative einem Verein eine Spende überwiesen haben!

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Tipps für den Geschenkekauf

Tipps für den Geschenkekauf

Ich möchte meiner Freundin zu Weihnachten ein Smartphone schenken und bin auf der Suche nach einem Schnäppchen. Was muss ich dabei beachten?

Rückgabe bei Online-Geschäften - Nur Gutschein?

"Ich habe mir online Gewand bestellt und es in eine Filiale des Unternehmens liefern lassen. Für die am nächsten Tag zurückgegebene Kleidung bekam ich mein Geld nicht retour, sondern erhielt nur einen Gutschein. Ist das rechtens?"

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

Vertragswiderruf: Fristen? - Rücktritt vom Kauf

"Ich habe online etwas bestellt, möchte aber vom Kauf zurücktreten. Der Händler meint, dass ich den Widerruf nicht abschicken muss, solange nichts überwiesen und keine Ware geliefert wurde. Stimmt das?" - Unsere Experten geben Antwort.

Rücktritt beim Onlinekauf - Frist von 14 Tagen

"Ich möchte meine Tochter zu Weihnachten mit einem Kleid überraschen – derzeit gibt es bei Internetbestellungen Rabatt. Den würde ich gerne nutzen, aber was mache ich, wenn meiner Tochter das Kleid nicht passt oder gefällt?"

Ticketkauf online - Kein Rücktrittsrecht

Ich habe aus Versehen zwei Konzerttickets bestellt, weil ich voreilig auf den "Bestellen"- Button geklickt habe. Gibt es eine Möglichkeit, doch vom Kauf zurückzutreten? - Konsumenten fragen, unsere Experten antworten.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang