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Abfindungsklausel - Unvorhersehbare Unfallfolgen

Nach einem Autounfall bezahlte die gegnerische Versicherung den Schaden und Schmerzensgeld. Danach sollte ich eine Erklärung unterschreiben, dass damit alle meine Ansprüche abgegolten sind. Soll ich das tun?
Wir raten grundsätzlich ab, derartige Abfindungserklärungen zu unterzeichnen. Auch wenn der Unfall schon länger zurückliegt, kann es noch zu gesundheitlichen Spätfolgen kommen. Dann hätten Sie Schwierigkeiten, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Allerdings hat der Oberste Gerichtshof festgestellt, dass eine Abfindungsklausel sittenwidrig ist, wenn sie ausdrücklich auch nicht vorhersehbare Unfallfolgen einschließt.

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