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Kreditzinsen - Vereinbarung eines fixen Zinssatzes

Mit Interesse verfolge ich Ihre Berichterstattung über die Zinsgleitklausel bei Kreditzinsen. Auch ich hatte versucht, bei meiner Bank eine Zinsensenkung zu erreichen. Das wurde jedoch mehrmals abgelehnt. Warum?
Wir haben Ihren Kreditvertrag genau gelesen. Darin ist festgehalten, dass die Zinsen bis zum 15. 5. 2001 fix vereinbart sind. Erst dann greift die Zinssatzklausel, die das Sinken oder Steigen des Zinssatzes aufgrund bestimmter Indikatoren festlegt. Das Vereinbaren eines fixen Zinssatzes ist zulässig. Daher geht es völlig in Ordnung, dass die Bank die Zinsen nicht gesenkt hat. Wenn nämlich das allgemeine Zinsniveau (wie derzeit) steigt, hat die Bank keine Chance, Ihren Kreditzinssatz zu erhöhen. Sinken die Zinsen aber, haben Kreditkunden mit Fixzinssatzvereinbarung schlechte Karten.

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